Gesch?ftsordnung des Zentrums für Mittelalterstudien der Universit?t Bamberg
(Angenommen in der konstituierenden Sitzung des Zentrums am 17.12.1997; verabschiedet vom Senat der Universit?t Bamberg am 28.1.1998 ;
ge?ndert durch den Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.07.2006, ge?ndert 15.09.2011)
§ 1 Institutionelle Verankerung
Das Zentrum für Mittelalterstudien (ZEMAS) ist eine gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der mit Mittelalter-Forschung befassten F?cher der Universit?t Bamberg.
§ 2 Aufgaben
Das Zentrum dient der f?cherübergreifenden Koordination und Organisation der mittelalterbezogenen Aktivit?ten in Forschung, Lehre und Weiterbildung. Es f?rdert die Kooperation mit allen entsprechenden historischen Institutionen in Bamberg und Oberfranken, mit den entsprechenden F?chern der Nachbaruniversit?ten und mit der nationalen und internationalen Mittelalterforschung.
§ 3 Mitglieder
Ordentliche Mitglieder:
Mitglieder des Zentrums k?nnen alle an der Universit?t Bamberg medi?vistisch t?tigen Professoren, Privatdozenten und promovierten Wissenschaftler sein. Der Beitritt erfolgt durch eine entsprechende schriftliche Erkl?rung gegenüber dem Vorstand. Im Zweifelsfall entscheidet die Mitgliederversammlung.
Korrespondierende Mitglieder:
Nicht der Universit?t Bamberg angeh?rende, promovierte Wissenschaftler k?nnen auf Vorschlag eines ordentlichen Mitgliedes durch die Mitgliederversammlung als korrespondierende Mitglieder aufgenommen werden. Korrespondierende Mitglieder k?nnen mit beratender Stimme an den Mitgliederversammlungen teilnehmen, gemeinsam mit ordentlichen Mitgliedern Antr?ge stellen und sich an der Durchführung von Projekten des ZEMAS beteiligen. Die Mitgliedschaft eines korrespondierenden Mitgliedes endet durch Austrittserkl?rung des Mitgliedes. Sie kann auch durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung beendet werden, in dem festgestellt wird, dass eine Fortsetzung der korrespondierenden Mitgliedschaft des betreffenden Mitgliedes nicht mehr den Interessen des ZEMAS entspricht. Ordentliche Mitglieder, die an andere Universit?ten wechseln, k?nnen auf Antrag mit Zustimmung der Mitgliederversammlung ihre Mitgliedschaft als korrespondierendes Mitglied fortsetzen.
Nachwuchsmitglieder:
Studierende des Studiengangs ?Interdisziplin?re Mittelalterstudien (Medieval Studies)“ und anderer Studieng?nge mit medi?vistischem Anteil, Doktoranden mit medi?vistischen Forschungsinteressen und nicht promovierte Mitarbeiter der am ZEMAS beteiligten Lehrstühle und Professuren (einschlie?lich Projektmitarbeiter) k?nnen auf Vorschlag eines ordentlichen Mitgliedes durch die Mitgliederversammlung als Nachwuchsmitglieder aufgenommen werden. Die Nachwuchsmitglieder w?hlen einen Sprecher, der mit beratender Stimme an der Mitgliederversammlung des ZEMAS teilnimmt. Nachwuchsmitglieder k?nnen gemeinsam mit ordentlichen Mitgliedern, die zugleich die Verantwortung für die ordnungsgem??e Durchführung und Abrechnung des beantragten Projektes übernehmen, Antr?ge auf F?rderung von Projekten stellen und sich an der Durchführung von Projekten des ZEMAS beteiligen. Die Mitgliedschaft eines Nachwuchsmitglieds endet durch Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft, mit Abschluss der Promotion oder durch Austrittserkl?rung des Mitgliedes bzw. Ausscheiden aus der Universit?t Bamberg (Exmatrikulation, Ende des Besch?ftigungsverh?ltnisses). Sie kann auch durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung beendet werden, in dem festgestellt wird, dass eine Fortsetzung der Nachwuchsmitgliedschaft des betreffenden Mitgliedes nicht mehr den Interessen des ZEMAS entspricht.
§ 4 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung w?hlt das Leitungsgremium und entscheidet über dessen Vorschl?ge zum Arbeitsprogramm des Zentrums. Die Mitgliederversammlung tritt auf Antrag der Leitung bzw. auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder, mindestens jedoch einmal im Semester, zusammen.
§ 5 Leitung
Für die Leitung des Zentrums werden für die Dauer von zwei Jahren fünf Hochschullehrer gew?hlt, einer davon als gesch?ftsführender Direktor.
§ 6 Evaluation des Zentrums
In Abst?nden von h?chstens fünf Jahren findet eine Evaluation des Zentrums durch mindestens drei externe Gutachter und Gutachterinnen statt. Die Gutachter und Gut-achterinnen bestellt der Gesch?ftsführer oder die Gesch?ftsführerin des Zentrums im Einvernehmen mit der Universit?tsleitung. Gegenstand der Evaluierung ist die Arbeit des Zentrums und der Studiengang ?Interdisziplin?re Mittelalterstudien/Medieval Studies“.