Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid k?nnen Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch einlegen (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erheben (siehe 2.).
1. Wenn Sie Widerspruch einlegen:
Den Widerspruch m¨¹ssen Sie schriftlich bei der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg, 96045 Bamberg oder zur Niederschrift im Geb?ude Kapuzinerstr. 16, 96047 Bamberg einlegen. Sollte ¨¹ber den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so k?nnen Sie Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth, 95422 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Gesch?ftsstelle dieses Gerichts, Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth erheben. Die Klage k?nnen Sie nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erheben, au?er wenn wegen besonderer Umst?nde des Falles eine k¨¹rzere Frist geboten ist. In der Klage m¨¹ssen Sie den Kl?ger, den Beklagten (Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begr¨¹ndung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder in Abschrift beif¨¹gen. Der Klage und allen Schrifts?tzen sollen Sie Abschriften f¨¹r die ¨¹brigen Beteiligten beif¨¹gen.
Hinweise zum Widerspruchsverfahren:
- Der Widerspruch soll begr¨¹ndet sein, andernfalls ist nach Aktenlage zu entscheiden.
- Ist ein Widerspruch ohne Begr¨¹ndung eingegangen, wird der Widerspruchsf¨¹hrer nicht gesondert zu einer Begr¨¹ndung angehalten.
- Ein erfolgloser Widerspruch ist stets kostenpflichtig. Im Falle einer Zur¨¹ckweisung betr?gt die Geb¨¹hr in der Regel 50 €, bei einer R¨¹cknahme des Widerspruchs in der Regel 25 €, jeweils zuz¨¹glich Zustellungskosten.
2. Wenn Sie unmittelbar Klage erheben:
Die Klage m¨¹ssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Gesch?ftsstelle dieses Gerichts erheben. In der Klage m¨¹ssen Sie den Kl?ger, den Beklagten (Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begr¨¹ndung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder Abschrift beif¨¹gen. Der Klage und allen Schrifts?tzen sollen Sie Abschriften f¨¹r die ¨¹brigen Beteiligten beif¨¹gen.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur ?nderung des Gesetzes zur Ausf¨¹hrung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBL S. 390)wurde im Bereich der personenbezogenen Pr¨¹fungsentscheidungen ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingef¨¹hrt, das eine Wahlm?glichkeit er?ffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung.
- Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzul?ssig.
- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzantr?gen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grunds?tzlich ein Geb¨¹hrenvorschuss zu entrichten.