Gremienarbeit der Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft WIAI

Die Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft WIAI sind u.a. Teil des uniweiten Frauenbeirats sowie der Projektgruppe "Familiengerechte Hochschule“ (FGH), um jegliche Belange von Frauen* und zur Gleichstellung zu diskutieren und ihre Interessen zu vertreten. Diese Gremien tagen regelm??ig im Semester und schaffen somit ein funktionierendes Netzwerk über die Fakult?tsgrenzen hinaus.

Projektgruppe "Familiengerechte Hochschule"

Bereits seit Gründung der Projektgruppe "Familiengerechte Hochschule" ist Professorin Ute Schmid als Gleichstellungsbeauftragte Wissenschaft WIAI Mitglied dieses Gremiums. Denn die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familienaufgaben ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Interessen, Probleme und Anregungen aller Angeh?rigen der WIAI bringen wir gerne in die Projektgruppe zur Diskussion und Beratung ein.

Frauenbeirat

Das zentrale Gremium der Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft WIAI an der Universit?t ist der Beirat für Frauenfragen. Diesem geh?ren die Gleichstellungsbeauftragten der Universit?t, ihre Stellvertreterin, die Gleichstellungsbeauftragten der Fakult?ten sowie zwei gew?hlte studentische Vertreterinnen an.

Der Frauenbeirat trifft sich dreimal im Semester um anstehende Probleme, Fragen und Aktivit?ten zu diskutieren. Diese Treffen sind universit?ts?ffentlich. Alle Interessierten sind ausdrücklich willkommen, an der laufenden Arbeit und Planung teilzunehmen.

Berufungsverfahren

Berufungsverfahren sind das zentrale Element der Zukunftsgestaltung einer Universit?t. Das Ziel aller am Berufungsverfahren beteiligten Personen ist es, die oder den Besten für die ausgeschriebene Stelle zu gewinnen. Ein transparentes Verfahren kann dabei helfen.
Das Bayerische Hochschulgesetz sieht Universit?ten in der Pflicht, die Gleichberechtigung von Frauen und M?nnern zu f?rdern. Dort, wo Frauen unterrepr?sentiert sind, ist ihr Anteil entsprechend zu erh?hen. Genauer geregelt wird dieser Auftrag im Bayerischen Hochschulpersonalgesetz (BayHSchPG), das in Artikel 18 die Besetzung von freien Stellen für Professorinnen und Professoren regelt. Die Berufungsverfahrensordnung der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg spezifiziert die gesetzlichen Vorgaben und regelt Berufungsverfahren umfassend.
Für die Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern wird zu Beginn jedes Verfahrens eine ?bersicht über die personelle Situation im zu besetzenden Fach erstellt, das sogenannte Screening. An der Erstellung dieser ?bersicht ist auch die jeweilige Gleichstellungsbeauftragte beteiligt.
Zusammenfassende Informationen sowie einen Info-Flyer zu Berufungsverfahren finden Sie auch auf den Webseiten der Universit?tsgleichstellungsbeauftragten.