Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen einen Bescheid k?nnen Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Gesch?ftsstelle dieses Gerichts erheben. In der Klage müssen Sie den Kl?ger, den Beklagten (Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schrifts?tzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur ?nderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBL S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren in diesem Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine M?glichkeit, gegen einen Bescheid Widerspruch einzulegen.
- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzul?ssig.
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grunds?tzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.