Studieren mit Abitur/ Fachgebundener Hochschulreife

Die allgemeine Hochschulreife

Das Abitur (allgemeine Hochschulreife) berechtigt zum Studium in grundst?ndigen Studieng?ngen an einer deutschen Universit?t oder Fachhochschule.

Sie kann u.a. an folgenden Bildungseinrichtungen erworben werden:

  • (Abend-) Gymnasium
  • Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
  • Kolleg
  • BOS 13: allgemeine Hochschulreife
  • FOS 13: allgemeine Hochschulreife

 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Aufz?hlung nicht abschlie?end ist. Alle detaillierten rechtlichen Bestimmungen für den Hochschulzugang an bayerischen Universit?ten finden sich in der Qualifikationsverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Mit der bestandenen Abschlussprüfung eines Studiums mit mindestens sechs Fachsemestern Regelstudienzeit an einer Fachhochschule, Universit?t, Gesamthochschule oder Berufsakademie (nach Baden-Württemberger Modell) erwirbt man ebenfalls die allgemeine Hochschulreife.

 

  • Allgemeine Hochschulreife - erworben an einer deutschen Schule im Ausland

Ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, welches an einer deutschen Schule im Ausland erworben wurde, wird wie ein bayerisches Zeugnis behandelt. Ausl?ndische Bewerberinnen und Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (auch mit Zeugnissen einer deutschen Auslandsschule) sind deutschen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern gleichgestellt.

  • Allgemeine Hochschulreife- erworben an einer Europ?ischen Schule in Deutschland

Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, welches an einer Europ?ischen Schule in Deutschland erworben wurde, wird wie ein deutsches Zeugnis behandelt. Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen bei der Bewerbung und/ oder Einschreibung zus?tzlich zu Ihrem Zeugnis einen Anerkennungsbescheid der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern mit errechneter Gesamtnote oder die "Bescheinigung über die Berechnung der deutschen Durchschnittsnote für die ZVS" einreichen.

  • Deutsch-Franz?sisches Abitur (AbiBac)

Das AbiBac ist ein deutsch-franz?sisches Abitur. Wer es erworben hat, besitzt im eigenem und im Partnerland eine Hochschulzugangsberechtigung. Der Abschluss ist in beiden L?ndern anerkannt. Eine Gleichwertigkeit muss nicht beantragt werden.

 

Die fachgebundene Hochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife wird i.d.R. an Berufsoberschulen oder Fachoberschulen erworben und berechtigt zum Studium bestimmter, eng verwandter Studieng?nge, die für die jeweilige Ausbildungsrichtung einschl?gig sind.

Mit der Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft k?nnen Sie insbesondere folgende Studieng?nge an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg studieren:

  • Bachelor 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网
  • Lehramt an Grundschulen
  • Lehramt an Mittelschulen

Mit der Ausbildungsrichtung Gestaltung k?nnen Sie insbesondere folgende Studieng?nge an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg studieren:

  • Bachelor Kunstgeschichte
  • Lehramt an Grundschulen
  • Lehramt an Mittelschulen
  • Bachelor Kommunikationswissenschaft

Mit der Ausbildungsrichtung Gesundheit k?nnen Sie insbesondere folgende Studieng?nge an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg studieren:

  • Lehramt an Grundschulen
  • Lehramt an Mittelschulen
  • Bachelor 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网

Mit der Ausbildungsrichtung Sozialwesen k?nnen Sie insbesondere folgende Studieng?nge an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg studieren:

  • Lehramt an Grundschulen
  • Lehramt an Mittelschulen
  • Bachelor P?dagogik
  • Bachelor Berufliche Bildung/ Sozialp?dagogik
  • Bachelor 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网
  • Bachelor Soziologie

Mit der Ausbildungsrichtung Technik k?nnen Sie insbesondere folgende Studieng?nge an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg studieren:

  • Bachelor Angewandte Informatik
  • Bachelor 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网
  • Bachelor Informatik: Software Systems Science
  • Wirtschaftsinformatik
  • Lehramt an Grundschulen
  • Lehramt an Mittelschulen
  • Bachelor International Information Systems Management

Mit der Ausbildungsrichtung Wirtschaft k?nnen Sie insbesondere folgende Studieng?nge an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg studieren:

  • Bachelor Angewandte Informatik
  • Bachelor Betriebswirtschaftslehre
  • Bachelor European Economic Studies
  • Bachelor 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网
  • Bachelor Informatik: Software Systems Science
  • Bachelor Internationale Betriebswirtschaftslehre
  • Lehramt an Grundschulen
  • Lehramt an Mittelschulen
  • Bachelor Soziologie
  • Bachelor International Information Systems Management
  • Bachelor Wirtschaftsinformatik

 

Au?er an BOS oder FOS kann die fachgebundene Hochschulreife u.a. an folgenden Einrichtungen erworben werden:

  • Fachakademie (nur mit Prüfungsnote "sehr gut" im Abschlusszeugnis  und in der Erg?nzungsprüfung zur Fachhochschulreife)
  • Staatsinstitut für die Ausbildung von F?rderlehrern zusammen mit einer Urkunde des Staatsministeriums über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife
  • Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern zusammen mit einer Urkunde des Staatsministeriums über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife

Bei F?cherkombinationen im Zwei-Fach- oder Mehrfach-Bachelor-Studieng?ngen ist es ausreichend, wenn die Qualifikation für das erste Fach nachgewiesen wird.

 

Die fachgebundene Hochschulreife wird auch aufgrund der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung- QualV) vom 02. November 2007 durch ein im Freistaat Bayern erworbenes Zeugnis über die bestandene Vorprüfung in einem Fachhochschulstudiengang für einen eng verwandten Studiengang an einer Universit?t oder Kunsthochschule nachgewiesen.

Dies gilt ebenso für den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS), die in einem grundst?ndigen Studiengang nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten beiden Fachsemester (in der Regel 60 ECTS) erreicht werden sollen.

Eine Auflistung von Nachweisen mit fachgebundener Hochschulreife nach § 1 Abs. 3, § 4 und § 5 Nr. 1 QualV  finden Sie hier: Zuordnungsliste.