Wiederaufnahme Ihres Studiums

Wenn Sie schon einmal an der Universit?t Bamberg eingeschrieben waren, k?nnen Sie die Wiederaufnahme des Studiums in ihren alten oder in einen neuen Studiengang mit einem Kurzantrag(606.2 KB) beantragen.

Eine erneute Onlineeinschreibung ist nicht erforderlich.

Für zulassungsfreie Studieng?nge kann die Wiedereinschreibung innerhalb der regul?ren Immatrikulationsfristen unter postalischer Einreichung Ihrer Wiedereinschreibeunterlagen in der Studierendenkanzlei der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg beantragt werden.

 

Einzureichende Unterlagen

Bei der Ersteinschreibung an der Universit?t Bamberg haben wir bereits Ihre Zeugnisse und Unterlagen geprüft.

Wir ben?tigen von Ihnen zur Wiedereinschreibung:

  • den Kurzantrag(606.2 KB),
  • eine aktuelle Krankenversicherungs?bescheinigung und
  • einen Kontoauszug (bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre alte Matrikelnummer an) als Nachweis der entrichteten Semesterbeitr?ge.
     
  • Sollten Sie zwischenzeitlich an einer anderen Universit?t oder Hochschule eingeschrieben gewesen sein, ben?tigen wir darüber einen Nachweis (Studienverlaufsverbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung).
  • Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Sie einen neuen Studierendenausweis (Chipkarte) ben?tigen.

Falls Ihre letzte Einschreibung l?nger zurückliegt, k?nnte es sein, dass uns Ihre Unterlagen nicht mehr alle vorliegen. In diesem Fall würden wir Sie kontaktieren.

Für die Wiedereinschreibung in zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge müssen Sie einen Antrag auf Zulassung für ein h?heres Fachsemester stellen.

Auch für Wiedereinschreiber gelten die regul?ren Bewerbungsfristen.

Personen mit ausl?ndischer Staatsangeh?rigkeit und Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnissen) aus dem Ausland müssen ihre Bewerbung form- und fristgerecht beim International Office einreichen; dies gilt auch, falls zus?tzlich ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung (Studienkolleg) vorliegt.