Bewerbung mit ausl?ndischen Zeugnissen

F¨¹r Postversand aus Nicht-EU-L?ndern:

Bitte geben Sie folgendes an:  "Dokumente, Wert 0€, Zollgeb¨¹hren zu Lasten des Absenders"

Bei anfallenden Zollgeb¨¹hren k?nnen wir die Unterlagen nicht annehmen.

  • ausgedruckte Online-Bewerbung: ausgef¨¹llt und unterschrieben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis und Liste der Einzelnoten (= Hochschulzugangsberechtigung) einschlie?lich deutscher oder englischer ?bersetzung als amtlich beglaubigte Kopie
  • Hochschulaufnahmepr¨¹fung (nur vereinzelte L?nder) oder weitere Nachweise ¨¹ber die Voraussetzungen f¨¹r den Hochschulzugang einschlie?lich deutscher oder englischer ?bersetzung als amtlichbeglaubigte Kopie
  • Hochschulzeugnisse und Liste der Einzelnoten einschlie?lich deutscher oder englischer ?bersetzung als amtlich beglaubigte Kopie
  • Nachweis der Deutschkenntnisse als amtlich beglaubigte Kopie (Ausnahme: Englischsprachige Studieng?nge). Ein Germanistik-Studium gilt nicht als Nachweis von Deutschkenntnissen!
  • Ggf. Nachweis ¨¹ber Namens?nderung (z.B. Heirat) als amtlich beglaubigte Kopie einschlie?lich ?bersetzung
  • Einfache Kopie Reisepass oder Personalausweis (ggf. mit ?bersetzung)
  • Ggf. Stipendiennachweis (DAAD, BAYHOST), falls vorhanden (einfache Kopie)
  • Vollmacht, wenn jemand Sie im Bewerbungsverfahren vertreten soll

Je nach Masterstudiengang k?nnen noch andere Unterlagen gefordert werden.

Die konkreten Unterlagen entnehmen Sie bitte der dritten oder vierten Seite Ihres "Antrags auf Zugang".

Diese Unterlagen z.B. k?nnen sein:

  • Nachweise ¨¹ber weitere Fremdsprachenkenntnisse, z.B. durch IELTS, TOEFL Zertifikate
  • Nachweise ¨¹ber bestimmte weitere Kenntnisse oder Studienleistungen, die f¨¹r den Zugang zum Masterstudiengang relevant sind, z.B. Methodenkenntnisse
  • Praktikums- oder Arbeitszeugnisse
  • Motivationsschreiben

  • Eine Bewertung erfolgt nur bei Vorliegen einer vollst?ndigen Bewerbung, nicht vorab!
  • Bitte beachten Sie, dass Ihre eingereichten Unterlagen digitalisiert und anschlie?end vernichtet werden. Senden Sie uns bitte keine Originale!
  • Bewerbungsfrist: Ausschlaggebend ist das Datum, an dem Ihre Bewerbung bei uns eingeht - nicht das Datum, an dem Sie die Online-Bewerbung ausf¨¹llen!
  • Bitte bewahren Sie den Antrag auf Zugang sorgf?ltig auf! Er enth?lt den Link zum Bewerbungsportal sowie Ihre pers?nlichen Zugangsdaten. Sie ben?tigen diese Angaben, um am Ende des Verfahrens Ihren Bescheid abrufen zu k?nnen. 
  • Sie k?nnen sich gerne f¨¹r mehrere Masterstudieng?nge bewerben. F¨¹r jeden Masterstudiengang ist allerdings eine separate Bewerbung notwendig. Bitte schlie?en Sie Ihren Browser nach Abschluss jeder Bewerbung und ?ffnen Sie das Online-Bewerbungsformular neu.
  • Nur bei Dokumenten in englischer und franz?sischer Sprache wird keine ?bersetzung ben?tigt.
  • Nach dem Eingang Ihrer Bewerbung wird Ihre Bewerbung auf Vollst?ndigkeit gepr¨¹ft und an den Pr¨¹fungsausschuss zur fachlichen Beurteilung weitergereicht. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung kann, je nach zust?ndigem Pr¨¹fungsausschuss, bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Sie werden ¨¹ber den Fortschritt Ihrer Bewerbung automatisch per E-Mail informiert.
  • Bitte senden Sie uns keine nicht notwendigen Unterlagen, insbesondere Modulhandb¨¹cher, Kursbeschreibungen oder Kopien von Haus, Seminar- oder Abschlussarbeiten. Sollten Unklarheiten bez¨¹glich Ihrer erbrachten Leistungen bestehen, werden Sie kontaktiert. Bitte senden Sie ein Motivationsschreiben nur dann, wenn gefordert. Alle einzureichenden Unterlagen finden Sie immer auf den letzten Seiten des Bewerbungsantrages.

Besondere Hinweise

Amtliche Beglaubigungen sind in Deutschland bei Beh?rden erh?ltlich, die zur F¨¹hrung eines Dienstsiegels berechtigt sind, z.B. die Einwohnermelde?mter der Gemeinde- und Stadtverwaltungen sowie von Notariaten.

Nicht ausreichend sind beispielsweise Beglaubigungen von Rechtsanw?lt:innen, studentischen Institutionen, Sparkassen, Krankenkassen und Kirchen.

Im Ausland k?nnen Zeugniskopien ebenfalls bei den oben aufgef¨¹hrten Stellen bzw. bei den Deutschen Botschaften oder Konsulaten amtlich beglaubigt werden.

Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:

  1. Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original ¨¹bereinstimmt (Beglaubigungsvermerk)
  2. Die Unterschrift des Beglaubigenden
  3. Den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enth?lt in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel ist nicht ausreichend.

Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelbl?ttern, muss nachgewiesen sein, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es gen¨¹gt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Bl?tter (z.B. schuppenartig) so ¨¹berstempelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.

Nat¨¹rlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht ¨¹berall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde.

Befindet sich auf der Vorder- und R¨¹ckseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf den Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und R¨¹ckseite beziehen (z.B. "Hiermit wird beglaubigt, dass die vor-/umseitige Kopie mit dem Original ¨¹bereinstimmt"). Ist dies nicht der Fall, m¨¹ssen Vorder- und R¨¹ckseite gesondert beglaubigt sein.

Bitte beachten Sie, dass amtlich beglaubigte Kopien nur von einem Original gemacht werden k?nnen. Kopien, die von amtlich beglaubigten Kopien gemacht und beglaubigt wurden, k?nnen nicht ber¨¹cksichtigt werden.

Wichtig: Gen¨¹gt die Beglaubigung den genannten Anforderungen nicht, erkennt die Studierendenkanzlei den Beleg nicht an. Auch einfache Kopien k?nnen leider nicht anerkannt werden.

Nach der formalen Pr¨¹fung werden Ihre Unterlagen in unser System gescannt und dann vernichtet!

Bei Dokumenten in englischer und franz?sischer Sprache ist keine ?bersetzung erforderlich.

Bei allen anderen Dokumenten ist eine amtlich beglaubigte ?bersetzung von einer staatlich vereidigten (d.h. bei Gericht eingetragenen) ?bersetzerin bzw. einem staatlich vereidigten ?bersetzer in deutscher Sprache erforderlich.

Eine Liste der in Bayern ?ffentlich bestellten und allgemein beeidigten ?bersetzerinnen und ?bersetzer gibt es zum Beispiel auf der Seite www.justiz.bayern.de/service/dolmetscher-und-uebersetzer/.