H?rtef?lle
Bewerberinnen und Bewerber, die schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder famili?re Gründe nachweisen, die einen sofortigen Studienbeginn zwingend erfordern, werden im Rahmen der au?ergew?hnlichen H?rte zugelassen.
Sinngem?? werden die Zulassungsregelungen der Stiftung für Hochschulzulassung für H?rtefallantr?ge angewandt.