Englisch - Lehramt an Realschulen
Art des Studiums | Englisch als Unterrichtsfach |
Gegenstand des Fachs
| Im Mittelpunkt des Anglistikstudiums steht die wissenschaftliche Besch?ftigung mit der englischen Sprache, Literatur und Kultur in Vergangenheit und Gegenwart. "Englisch" bezieht sich dabei nicht nur auf Gro?britannien, sondern ebenso auf die USA und andere englischsprachige L?nder (Kanada, Irland, Australien, Neuseeland usw.). Das Fach selbst ist in fünf Teilbereiche gegliedert: Literaturwissenschaft (englische und amerikanische), Sprachwissenschaft, Kulturwissenschaft, Fachdidaktik und Sprachpraxis. Innerhalb des Fachs kommt es zu einer vielf?ltigen Vernetzung zwischen den einzelnen Teilbereichen. So spielt z.B. das Thema Shakespeare nicht nur in der Literaturwissenschaft eine Rolle, sondern auch in der Sprachwissenschaft (Shakespeares Sprache), der Kulturwissenschaft (Shakespeare und seine Zeit) und der Fachdidaktik (Shakespeare in der Schule). Eine sinnvolle Vernetzung ergibt sich auch bei der Behandlung der verschiedenen englischsprachigen L?nder mit deren Kulturen, Literaturen und sprachlichen Erscheinungsformen des Englischen. |
Berufs- und T?tigkeitsfelder | Das mit der Ersten Lehramtsprüfung (Staatsexamen) abzuschlie?ende Studium ist Voraussetzung für die ?bernahme in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an Realschulen und die sp?tere Einstellung im ?ffentlichen und privaten Schulwesen. |
Studienaufbau | modulare Studienstruktur mit Erster Lehramtsprüfung (Staatsexamen) |
vorgeschriebene Praktika | ein achtw?chiges Betriebspraktikum, ein dreiw?chiges Orientierungspraktikum, ein studienbegleitendes p?dagogisch-didaktisches Schulpraktikum im Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden sowie ein einsemestriges studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in einem der gew?hlten Unterrichtsf?cher. |
Auslandsstudium | Auslandsaufenthalte sind an zahlreichen europ?ischen und au?ereurop?ischen Hochschulen m?glich. Weiterführende Informationen zu Austauschprogrammen finden Sie beim International Office. |
Regelstudienzeit | 7 Semester |
Studienbeginn | zum Wintersemester und Sommersemester m?glich |
zus?tzliche | Zur Zulassung zur Ersten Staatsprüfung müssen Kenntnisse in Latein oder in einer romanischen Fremdsprache auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen" nachgewiesen werden. |
Zulassungsbeschr?nkung | nein |
besondere | keine |
Einschreibung | |
Fachstudienberatung | |
Fachschaft / Referat für Lehrerinnen- und Lehrerbildung des Fachschaftenrates | Referat für Lehrerinnen- und Lehrerbildung des Fachschaftenrates |
Studien- und Prüfungsordnungen | zu den Studien- und Prüfungsordnungen zur LPO I vom 13.03.2008: |
Modulhandbuch | zum Modulhandbuch |
Vorlesungsverzeichnis | |
Allgemeine Informationen |