Finanzielle F?rderung
Gleichstellungsgelder
Mit den Gleichstellungsgeldern der Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft WIAI sollen Projekte gef?rdert werden, die einen besonderen "Bamberg-Bezug" haben, also Wissenschaftlerinnen an unserer Universit?t in ihrer Arbeit unterstützen.
Die Gleichstellungsgelder werden direkt von den Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft WIAI verwaltet. Antr?ge (Quittungen, Fahrkarte, Rechnungen etc. bitte beifügen) stellen Sie bitte formlos direkt an uns wiai.gbwiss(at)uni-bamberg.de.
Gef?rdert werden k?nnen unter anderem:
- Tagungs- und Reisekostenzuschüsse (bitte prüfen Sie vorab auch die F?rderbarkeit durch die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, FNK)
- Tagungs- und Reisekostenzuschüsse für Studentinnen, wenn sie auf dieser Konferenz vortragen
- Reisekostenzuschüsse für Forschungsreisen von Studentinnen, wenn diese zur Erstellung der Abschlussarbeit n?tig sind
- Gastvortr?ge, Ringvorlesungen, Kolloquien mit Bezug zu Gender- bzw. Frauenthematik
- Seminare oder Workshops für Studentinnen und Mitarbeiterinnen
- Promotionsbezogene Literatur
Nicht gef?rdert werden:
- Druckkosten (gilt für Studentinnen und Mitarbeiterinnen)
- Literatur für Studentinnen
- Hilfskr?fte für Mitarbeiterinnen
?ber die F?rderung von Antr?gen, die sich nicht unter diese Punkte fassen lassen, entscheidet der Frauenbeirat. ?ber die H?he der maximalen F?rderung entscheiden die jeweiligen Gleichstellungsbeauftragten.