Hinweise zur Anfertigung von schriftlichen Haus- und Abschlussarbeiten

Vorgaben für die Erstellung von Haus- und Abschlussarbeiten der Evangelischen Theologie

Themenfindung

Zu einer Haus- oder Abschlussarbeit geh?rt es, dass Sie das Thema selbst finden.

Sprechen Sie Ihr Thema in der Sprechstunde mit Ihrem/Ihrer betreuenden Dozenten ab. Warten Sie damit nicht bis zur letzten Sprechstunde im Semester.

Bitte bereiten Sie für die Sprechstunde vor:

  • was? (Problemstellung und Gegenstand),
  • wie? (theoretische Bezüge und Methode)
  • warum? (Erkenntnisinteresse und Relevanz)

Layoutvorgaben

siehe "Formale Richtlinien" (oben)

Aufbau einer schriftlichen Arbeit

  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • Hauptteil
  • Schlussteil
  • Literaturverzeichnis
  • Anhang
  • Eidesstattliche Erkl?rung

Titelblatt

Das Titelblatt nennt, in der Mitte, das Thema der Arbeit sowie, im oberen Drittel, Universit?t, Fachrichtung, Semester, Typ/Titel der Arbeit und den Namen des betreuenden Dozierenden sowie, im unteren Drittel, folgende Angaben zu Verfasserin/Verfasser: Name, Adresse (inkl. Telefonnummer und E-Mail), F?cherkombination, angestrebter Studienabschluss, Semesterzahl.

Inhaltsverzeichnis

Das Inhaltsverzeichnis gibt, durchnummeriert, alle Kapitel und Unterkapitel (inkl. Literaturverzeichnis) an, sowie die Seitenzahl, auf der der jeweilige Abschnitt beginnt. Die Gliederungspunkte müssen den (Zwischen-)?berschriften im Text entsprechen. Es wird empfohlen, die Gliederung vor der schriftlichen Ausarbeitung der Arbeit mit dem Dozenten / der Dozentin abzusprechen.

Einleitung

Die Einleitung hat die Funktion, zum Thema hinzuführen, einen knappen ?berblick über die Arbeit zu geben und die Vorgehensweise kurz darzulegen und ggf. zu begründen (z.B. Entscheidungen in Bezug auf Text-, Themen- und Methodenwahl).

Hauptteil

Der Hauptteil enth?lt die – ergebnisorientierte! – Ausarbeitung des Themas und soll m?glichst mehrfach gestaffelt untergliedert werden. Am Leitfaden von zentralen Problemstellungen und/oder Leitfragen, die auch als solche zu benennen sind, sollen Gegenstand, Thesen und Belegmaterial in übersichtlich gegliederter Form und mit klarem Argumentationsgang entfaltet werden.

Schluss

Der Schluss (auch: Fazit, Zusammenfassung) reflektiert die Einzelergebnisse des Hauptteils zusammenfassend auf einer h?heren Abstraktionsebene. Sp?testens hier ist auch, sofern dies nicht im Hauptteil bereits geleistet wurde, das Ergebnis der Arbeit in Hinblick auf die Themenstellung klar herauszustellen.

Literaturverzeichnis

siehe "Formale Richtlinien" (oben)

Erkl?rung über das selbstst?ndige Verfassen der Seminararbeit

"siehe Formale Richtlinien" (oben)

Grundlegende Zitationsregeln

Ihr eigener Text muss von integrierten Aussagen bzw. Texten anderer klar unterschieden werden k?nnen (ansonsten handelt es sich um ein Plagiat!).

W?rtliche Wiedergaben anderer Texte – das k?nnen manchmal auch nur einzelne Kernbegriffe sein – sowohl aus der Prim?r- wie aus der Sekund?rliteratur sind also immer als Zitate auszuweisen, deren Quelle ebenfalls immer anzugeben ist. Auch sinngem??e, nicht w?rtliche Wiedergaben müssen immer als solche, und zwar durch Fu?noten, ausgewiesen werden. Beim Umgang mit Sekund?rliteratur sollten Sie zudem unbedingt vermeiden, sich allzu eng an eine bestimmte wissenschaftliche Arbeit anzulehnen; ziehen Sie grunds?tzlich mehrere Forschungsbeitr?ge heran und bilden Sie sich aufgrund Ihrer Kenntnisse und Ihres Textverst?ndnisses immer zuerst ein eigenes Urteil!

Beim w?rtlichen Zitieren gelten folgende Grundregeln: 

  • Das Zitat muss genau sein, d. h. bis in Einzelheiten von Orthographie und Interpunktion mit der Vorlage übereinstimmen. Auch eine etwaige grammatikalische Anpassung des Zitats an einen eigenen Satzkontext bedarf einer Kennzeichnung (durch eckige Klammern).
  • Erl?uternde Zus?tze, die Sie direkt in das Zitat einfügen (z.B. Namensangaben zu einem Personalpronomen im Zitat), stehen in eckigen Klammern. Auslassungen sind mit [...] zu bezeichnen.
  • Hervorhebungen sind zu übernehmen; eigene Hervorhebungen müssen als solche kenntlich gemacht werden, entweder unmittelbar nach der Hervorhebung in eckige Klammern gesetzt mit Ihren Initialen [Hervorhebung von mir X.Y.] oder in der zugeh?rigen Anmerkung.
  • Zitate aus zweiter Hand (d.h., Nennung eines Beitrags, der in einem anderen Werk zitiert, doch selbst nicht eingesehen wurde) sollten vermieden werden.

Zitationsweise

Sie haben zwei M?glichkeiten:

  • Entweder Sie zitieren nach der international g?ngigen Zitierweise Harvard Style im Text. Dann geben Sie in Klammern nur den Nachnamen des Autors, das Jahr und, durch eine Komma getrennt, die Seitenzahl an (Mustermann 2015, S. 15).
  • Sie k?nnen aber auch Fu?noten verwenden. Das liegt besonders bei historischen oder exegetischen Themenstellungen nahe. Sie zitieren dann wie folgt: Autorenname 1[/Autorenname 2], Kurztitel, Seite(n). Bei unmittelbar folgenden Bezugnahmen auf die gleiche Seite: Ebd. und bei ver?nderten Seitenangaben: A.a.O., Seite(n).

Organisatorisches (Zulassungsarbeit)

Für die Bearbeitung eines Themas sollten ca. sechs Monate eingeplant werden.

Der Erstkontakt mit der betreuenden Person sollte deshalb sp?testens zu diesem Zeitpunkt, m?glichst jedoch bereits früher, aufgenommen werden.
Die Arbeit ist der betreuenden Person in zweifacher Ausführung in gebundener Version (keine Spiralbindung) mit Eidesstattlicher Erkl?rung und Originalunterschrift am Schluss des Dokumentes einzureichen. (LPO, 2008, §29, Abs.6)

Auf dem Deckel der Zulassungsarbeit ist jeweils ein Aufkleber der entsprechenden Schulart (siehe Abbildung) aufzukleben, der vom Prüfling auszufüllen ist.

Das Beiblatt zum Gutachten der Arbeit (siehe Abbildung) ist ebenfalls vom Prüfling auszufüllen und einer gebundenen Ausgabe beizulegen (nicht einbinden!).

Bei der Abgabe ist von der betreuenden Person eine Bescheinigung der Abgabe (siehe Abbildung) zu unterschreiben, die anschlie?end fristgerecht im Prüfungsamt abgegeben werden muss.

Ein Exemplar der Zulassungsarbeit wird nach Begutachtung dem Prüfungsamt übermittelt, das zweite Exemplar verbleibt bei der betreuenden Person.

Alle erforderlichen Formulare erhalten Sie im Prüfungsamt.

Terminliches (Zulassungsarbeit)

Als Termin für die Abgabe der Zulassungsarbeit ist der 1. Februar bzw. der 1. August vorgesehen. Nach Absprache mit der betreuenden Person ist eine Verl?ngerung um jeweils maximal zwei Monate m?glich. Dazu wird ein Antrag beim Betreuer gestellt,  der unterschrieben im Prüfungsamt abgegeben werden muss. Der Abgabetermin ist dann dementsprechend der 1. April bzw. der 1. Oktober. 

Beachten Sie bitte weiterhin: Abgabetermin 01.08. gilt für die Erste Staatsprüfung im darauffolgenden Frühjahr, Abgabetermin 01.02. für die Erste Staatsprüfung im darauffolgenden Herbst.

Besonderheiten für Bachelor- und Masterarbeiten

Die Arbeit muss innerhalb der Studienzeit (BA H?chststudienzeit neun Semester, MA H?chststudienzeit fünf Semester) verfasst und abgegeben werden.

Nach der Themenabsprache ist der Antrag zur Themenbest?tigung im Prüfungsamt erh?ltlich, dabei muss eine aktuelle Studienbescheinigung vorgelegt werden.

Ab der Best?tigung des Themas liegt die Bearbeitungszeit für BA-Arbeiten bei drei Monaten (plus drei Monate Korrekturzeit) und für MA-Arbeiten bei sechs Monaten (plus drei Monate Korrekturzeit).

Beispiel für ein Titelblatt