Ehrung für Godehard Ruppert
von Rainer Sch?nauer/Dezernat Kommunikation
Godehard Ruppert, der 1953 in Beuel bei Bonn geboren wurde, studierte Katholische Theologie, Philosophie, P?dagogik und Publizistik in Bochum, Münster und Würzburg. Ab 1991 war er Inhaber des Lehrstuhls für Religionsp?dagogik und Didaktik des Religionsunterricht an der Universit?t Bamberg und setzte sich in dieser Zeit in verschiedenen Funktionen in der Selbstverwaltung der Universit?t ein. So war er unter anderem Prodekan und sp?ter Dekan der Fakult?t Katholische Theologie sowie Prorektor und Vorsitzender der St?ndigen Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs. 2000 wurde er schlie?lich zum Rektor und 2007 zum Pr?sidenten der Universit?t gew?hlt. Zus?tzlich ist er seit 2002 Pr?sident der Virtuellen Hochschule Bayern.
In seiner sehr pers?nlich gehaltenen und deutlich vom offiziellen Redetext abweichenden Laudatio unterstrich Heubisch insbesondere Rupperts Initiative und Durchsetzungsverm?gen, denen es entscheidend mit zu verdanken sei, ?dass das Profil der Universit?t durch Spezifikation der Studiengebiete deutlich gesch?rft und hierdurch ihre Sichtbarkeit und Attraktivit?t auch international gesteigert wurde. Damit konnte sie als wichtiger, geistiger, kultureller und wirtschaftlicher Faktor für die Stadt und die Region gest?rkt werden“. Der Minister hob die zahlreichen Auslandsaufenthalte hervor, durch die Ruppert die 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网e zu Partner-Universit?ten auf der ganzen Welt ausgebaut habe, zuletzt auf der gemeinsamen Reise mit ihm nach China.
Heubisch strich au?erdem Rupperts Engagement in der kirchlichen Erwachsenenbildung hervor u.a. als Mitglied des Bildungsausschusses der Katholischen Akademie in Bayern.
Abschlie?end fasste Heubisch zusammen: ?Sie haben sich in beispielhafter Weise um Wissenschaft und Lehre und damit um das Allgemeinwohl verdient gemacht“.
In seiner Dankantwort betonte der Pr?sident, dass er die Auszeichnung für das überobligatorische und nicht-amtliche Engagement annehme, da ?die Erfüllung der Amtspflichten bei uns anl?sslich von Wahlen festgestellt wird, nicht bei Ordensverleihungen.