Geb¨¹hren

Die meisten Angebote der Universit?tsbibliothek k?nnen Sie kostenlos nutzen. In einigen F?llen fallen jedoch Geb¨¹hren an:

Drucken, kopieren, scannen

Sie k?nnen in allen Teilbibliotheken drucken, kopieren und scannen. Selbst angefertigte Scans sind kostenlos.

Fernleihe

B¨¹cher und Kopien werden innerhalb Deutschlands kostenlos geliefert. In Ausnahmef?llen werden Bestellungen durch kostenpflichtige Kopien erledigt, die aber nur nach R¨¹cksprache durchgef¨¹hrt werden.

Mahnungen

Werden Leihfristen ¨¹berschritten, hat die Bibliothek das Recht und die Pflicht, kostenpflichtig zur R¨¹ckgabe aufzufordern. Mahngeb¨¹hren sind eine Entsch?digung f¨¹r den durch Mahnschreiben entstehenden Verwaltungsaufwand. Sie flie?en in den Gesamthaushalt des Freistaates Bayern und werden nicht dem Bibliotheks- oder B¨¹cheretat gutgeschrieben.

 

Zurzeit sind folgende Geb¨¹hren festgesetzt:

  • 1. Aufforderung zur R¨¹ckgabe: € 7,50
  • 2. Aufforderung zur R¨¹ckgabe: € 10,00 (zus?tzlich zur Geb¨¹hr f¨¹r die 1. Aufforderung)
  • 3. Aufforderung zur R¨¹ckgabe: € 20,00 (zzgl. Porto, zus?tzlich zu den Geb¨¹hren f¨¹r die 1. und 2. Aufforderung)
  • Leistungsbescheid: € 30,00 (zzgl. Porto, zus?tzlich zu den Geb¨¹hren f¨¹r die 1. - 3. Aufforderung).

Die erste und die zweite Aufforderung zur R¨¹ckgabe werden per E-Mail verschickt, wenn uns eine E-Mail-Adresse vorliegt. Die 3. Aufforderung zur R¨¹ckgabe und der Leistungsbescheid werden weiter per Post versandt.

Alle Benutzerinnen und Benutzer ohne E-Mail-Adresse erhalten Mahnungen wie gewohnt weiter per Post.

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie kostenpflichtig gemahnt wurden, k?nnen Sie erst dann weitere B¨¹cher ausleihen, bestellen, vormerken oder Leihfristen verl?ngern, wenn Sie

  • die ausstehenden Titel zur¨¹ckgegeben haben und
  • die Mahngeb¨¹hren bezahlt haben.

Es dauert ¨¹blicherweise einige Tage, bis wir von der Staatsoberkasse ¨¹ber Zahlungseing?nge benachrichtigt werden. Gegen Vorlage eines Zahlungsnachweises (z.B. Kontoauszug) k?nnen wir Ihr Bibliothekskonto auch vorher wieder freischalten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Teilbibliothek.

Ausschluss von der Benutzung

Laut Allgemeiner Ben¨¹tzungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken kann von der Benutzung ausgeschlossen werden, "wer gegen die Ben¨¹tzungsordnung oder gegen Anordnungen der Bibliothek wiederholt oder schwerwiegend verst??t" (¡ì26 Abs. 1 ABOB).

Es gelten folgende Geb¨¹hren: € 30,00 (zzgl. Porto).