Frequently Asked Questions
Nachfolgend finden Sie h?ufig gestellte Fragen zu spezifischen Themenbereichen:
Bildungsnachweise aus Deutschland:
Ihre Unterlagen müssen Sie nicht postalisch zu uns senden. Sie k?nnen Ihre Bewerbungsunterlagen im Online-Bewerbungsportal einfach hochladen. Die Zugangsdaten zu diesem Portal finden Sie in der pdf-Datei "Antrag auf Zugang".
Bildungsnachweise aus dem Ausland:
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an folgende Adresse:
Briefadresse:
Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg
Studierendenkanzlei
D-96045 Bamberg
Paketadresse:
Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg
Studierendenkanzlei
Kapuzinerstra?e 16
D-96047 Bamberg
Wichtig: Wenn die Briefadresse in Ihrem Land nicht verfügbar ist (Postleitzahl 96045 unbekannt), nutzen Sie bitte die Paketadresse!
Ihre Bewerbungsunterlagen kommen bei der Poststelle der Universit?t an, die diese an uns weiterleitet. Sobald die Unterlagen von uns eingescannt werden, erhalten Sie eine automatische Nachricht per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt k?nnen Sie den Stand der Bewerbung auch im Online-Portal verfolgen.
Vom Zeitpunkt der Zustellung bis zu dem des Scannens k?nnen einige Tage vergehen. Bitte haben Sie Verst?ndnis dafür, dass wir keine Nachfragen bezüglich erhaltender Unterlagen beantworten k?nnen.
Sie k?nnen sich gerne für mehrere Masterstudieng?nge bewerben. Für jede Bewerbung ist allerdings das Ausfüllen eines eigenen Online-Bewerbungsformulars notwendig. Bitte schlie?en Sie Ihren Browser nach Abschluss jeder Bewerbung (l?schen Sie ggf. Ihren Browser Cache) und ?ffnen das Online-Bewerbungsformular erneut.
Wenn Sie sich für mehrere Masterstudieng?nge bewerben, reicht ein einmaliger Satz an beglaubigten Dokumenten aus.
Auch wenn Sie bereits an der Universit?t Bamberg eingeschrieben sind, müssen Sie sich immer für unsere Masterstudieng?nge bewerben.
Jede Bewerbung, die noch fristgerecht eingeht, wird auch bearbeitet. Sie erhalten in jedem Fall einen Zugangs- oder Ablehnungsbescheid. Falls die offizielle Einschreibefrist bis dahin bereits verstrichen ist, wird Ihnen eine individuelle Frist zur Einschreibung in Ihrem Zugangsbescheid mitgeteilt.
Eine Bewerbung nach abgelaufener Bewerbungsfrist ist leider nicht m?glich. Bitte sehen Sie daher von Anfragen ab.
Der Zugang zu den Masterstudieng?ngen erfolgt zun?chst immer im ersten Fachsemester. ?ber eine Anrechnung und ggf. Einstufung in ein h?heres Fachsemester entscheidet der Prüfungsausschuss auf Ihren Antrag hin. Alle Prüfungsausschüsse und 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网personen finden Sie im Informationssystem der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg (UnivIS) (auf der Startseite rechts unter "Organisation").
Das Bewerbungsverfahren erfolgt in drei Stufen: Die Studierendenkanzlei nimmt Ihre Bewerbung an, prüft sie auf Vollst?ndigkeit und gibt sie dann an den zust?ndigen Fachprüfungsausschuss weiter, der die Entscheidung trifft, ob Sie einen Zugang erhalten oder nicht.
Wichtig: ?ber die Dauer dieses Verfahrens kann Ihnen die Studierendenkanzlei leider keine Auskunft geben. Alle Fachprüfungsausschüsse bemühen sich, eingehende Bewerbungen zügig zu bearbeiten, sind in ihrer Bearbeitungszeit aber frei.
Sobald die fachliche Prüfung abgeschlossen ist, wird die Bewerbung wieder an die Studierendenkanzlei gesendet, die dann den Bescheid erstellt und über das Upload-Portal zur Verfügung stellt.
?ber all diese Schritte werden Sie auch automatisch per E-Mail informiert. Bitte sehen Sie von Nachfragen ab bzw. erkundigen Sie sich nur, wenn Ihre Bewerbung ungew?hnlich lange dauert oder in einem bestimmten Status verbleibt (mehr als drei Wochen), ohne dass wir 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 zu Ihnen aufgenommen haben!
Nein. Sie k?nnen, sofern Sie noch keine Unterlagen im Online-Portal hochgeladen haben, einfach einen neuen Antrag ausfüllen oder h?ndisch auf dem ausgedruckten Antragsformular korrigieren.
Einfache Unklarheiten beseitigen wir unter Zuhilfenahme Ihrer sonstig eingereichten Unterlagen selbst (z.B. Angabe Fach- oder Hochschulsemester, Datum der Abschlüsse). Sollten gr??ere Unklarheiten bestehen, dann kontaktieren wir Sie. Bitte sehen Sie von Anfragen Ihrerseits bezüglich fehlerhaften Angaben im Online-Formular ab.
Sie k?nnen Ihre Note aus Ihrem Bildungssystem eintragen, sofern es sich um eine Zahl zwischen 10 und 99 handelt. Die Umrechnung erfolgt durch uns. Wenn Ihre Note mehr als zwei Stellen aufweist, tragen Sie bitte 10 ein.
Bitte tragen Sie stets Ihre Ersthochschule ein, unabh?ngig davon, ob Sie dort Ihr Studium beendet haben oder nicht. Tragen Sie ebenfalls beim Semesterz?hler alle Hochschulsemester ein (nicht Fachsemester Ihres aktuellen Studiengangs!).
Der abgefragte 1. Studiengang ist stets derjenige, den Sie momentan zu Ende führen bzw. gerade abgeschlossen haben, sofern Sie vorher kein Studium abgeschlossen haben. Bitte tragen Sie abgebrochene Studieng?nge weder als Erst- noch als Zweitstudium in das Bewerbungsformular ein.
In diesem Abschnitt k?nnen Sie nur eine Angabe machen, wenn Ihnen bereits das Zeugnis Ihres grundst?ndigen Studienganges oder eine Abschlussbest?tigung vorliegt. Das Datum der Abschlussprüfung entspricht dann dem dort angegebenen.
Falls Ihnen der Abschluss noch nicht vorliegt, w?hlen Sie bitte bei der Frage "Haben sie bereits eine Prüfung an einer Hochschule abgelegt?" einfach "Nein" aus. Jetzt k?nnen Sie mit dem Ausfüllen der Online-Bewerbung fortfahren.
Die angegebene Zahl schlie?t das Bewerbungssemester, d.h. das Semester, auf das Sie sich bewerben, mit ein. Wenn Sie beim Hochschulsemester beispielsweise 8 angeben, dann wird im Antrag auf Zugang 9 stehen (siehe Screenshot).
Bei der digitalen Abgabe ist keine Unterschrift notwendig! Einen unterschriebenen Antrag ben?tigen wir nur, wenn Sie Ihre Unterlagen auf postalischem Wege zukommen lassen.
Das Masterbewerbungsverfahren erfolgt nach einem Zugangssystem, d.h. jede*r, der die Voraussetzungen nach der geltenden Studien- und Fachprüfungsordnung (vorbehaltlich) erfüllt, erh?lt Zugang zum Masterstudiengang. Eine bestimmte Anzahl an Pl?tzen wird nicht vorgehalten.
Wenn Sie Zugang erhalten, müssen Sie deshalb nichts weiter unternehmen, au?er sich in der angegebenen Frist postalisch bei der Studierendenkanzlei ein- bzw. umzuschreiben (= Immatrikulation).
Wenn Sie das Studium an der Universit?t Bamberg nicht aufnehmen m?chten, müssen Sie nach dem Erhalt des Zugangsbescheids nichts weiter unternehmen.
Die in den Bescheiden gesetzten Vorbehalte bilden exakt die Zugangsvoraussetzungen der Studien- und Fachprüfungsordnungen ab. Sie k?nnen deshalb ganz unterschiedlicher Natur sein. Bitte beachten Sie, dass diese Vorbehaltsregelungen für die Studierendenkanzlei bindend sind und uns kein Ermessensspielraum zusteht.
Nachfolgend Beispiele einiger g?ngiger Vorbehaltsregelungen:
Nachweis der Zugangsvoraussetzungen nach dem ersten bzw. zweiten Fachsemester (mit Angabe einer Note): Sie müssen am Ende des ersten bzw. zweiten Fachsemesters des Masterstudienganges das Zeugnis Ihres grundst?ndigen Studiums in der Studierendenkanzlei im Original zur Einsicht vorlegen. Zum Zeitpunkt der Einschreibung muss Ihr grundst?ndiges Studium noch nicht abgeschlossen sein. Wenn der Vorbehalt eine zu erreichende Note definiert, muss diese zwingend erreicht worden sein.
Bitte beachten Sie: Aus verwaltungstechnischen Gründen muss das Zeugnis jeweils bis 31.01. bzw. 30.06 vorgelegt werden. Sie k?nnen sich andernfalls nicht zurückmelden! Wenn Ihnen bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, nehmen Sie bitte 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 mit der Studierendenkanzlei auf.
Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses & Gesamtnotenbest?tigung: Sie ben?tigen zur Einschreibung einen Nachweis darüber, dass Ihr Studium abgeschlossen ist. Zus?tzlich muss die endgültige Abschlussnote bereits feststehen und vermerkt sein!
Nachweis eines Abschlusses über 180 bzw. 240 ECTS: Sie ben?tigen zum Zeitpunkt der Einschreibung einen Nachweis, der die notwendige Anzahl an ECTS und das Bestehen des Studienganges ausweist.
Wenn Sie das Zeugnis Ihres grundst?ndigen Studiums nicht zum im Bescheid gesetzten Zeitpunkt vorlegen k?nnen, so werden Sie vom Studiengang exmatrikuliert, bis Sie den Abschluss nachweisen k?nnen.
Wenn Sie Ihr grundst?ndiges Studium mit einer schlechteren Note abschlie?en, als im Zugangsbescheid gefordert, verliert die Zugangsentscheidung ihre Gültigkeit und Sie werden vom Studiengang exmatrikuliert.
Nehmen Sie in jedem Falle 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 mit uns auf!
Sofern sich die Zugangsvoraussetzungen nicht ma?geblich ge?ndert haben, k?nnen Sie ohne erneute Bewerbung einen Zugangsbescheid für das Semester erhalten, in dem Sie sich einschreiben m?chten. Den Antrag hierzu richten Sie bitte formlos an uns per Mail unter Angabe Ihrer ursprünglichen Bewerbungsnummer sowie Ihres Masterstudienganges und ursprünglichen Bewerbungssemesters. Sie erhalten den aktualisierten Bescheid dann in der Antwort im PDF-Format. Wenn Sie sich aufgrund einer ?nderung der Zugangsvoraussetzungen erneut bewerben müssen, informieren wir Sie entsprechend.
Die Bescheinigung über die fiktive Gesamtnote weist den Durchschnitt Ihrer Leistungen aus, wobei alle noch ausstehenden Leistungen mit der Note 4,0 bewertet werden. Bitte erkundigen Sie sich beim Prüfungsamt Ihrer Hochschule, ob Sie eine solche Bescheinigung erhalten k?nnen. Sollte dies nicht der Fall sein, laden Sie beim Upload unter "fiktive Gesamtnote" nichts hoch. Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen!
Wichtig: Bitte laden Sie hier nicht einfach Ihre Leistungsübersicht ein weiteres Mal hoch!
Einen Nachweis zwingend vorgeschriebener Fachkenntnisse müssen Sie nur führen, sofern sich diese nicht bereits aus Ihrer Leistungsübersicht ergeben. Reichen Sie in dieser Kategorie also nur zus?tzliche Bescheinigungen ein, beispielsweise wenn Sie einen zus?tzlichen Kurs im Rahmen eines Modulstudiums o.?. besucht haben.
Wichtig: Bitte laden Sie hier nicht einfach Ihre Leistungsübersicht ein weiteres Mal hoch!