Schwerbehindertenvertretung

Zuallerst unterstützt und sichert die Schwerbehindertenvertretung die berufliche Eingliederung behinderter Mitarbeiter*innen und vertritt deren Interessen an der Universit?t. Sie ist aber auch ein Partner für Mitarbeiter*innen, die aufgrund einer l?ngeren Erkrankung auf Schwierigkeiten sto?en und unterstützt beim Erhalt des Arbeitsplatzes. Die Schwerbehindertenvertretung ist sowohl für die Mitarbeiter*innen in der Verwaltung als auch im wissenschaftlichen Dienst zust?ndig.

Gew?hlt wird die Schwerbehindertenvertretung alle vier Jahre von den Mitarbeiter*innen mit Schwerehindertenstatus oder einer Gleichgestellung. Schwerbehindertenstatus hat, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und seinen Wohnsitz oder seine Besch?ftigung im Bundesgebiet hat. Unter bestimmten Umst?nden k?nnen Menschen mit einem GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein. Die Gleichstellung wird bei der Agentur für Arbeit beantragt.

Bitte beachten Sie:

Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht zust?ndig für Studierende. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den Beauftragten für Studierende mit Behinderung.

Ein kurzer ?berblick über die SBV

Aufgaben

Die Aufgaben der SBV sind umfangsreich und vielf?ltig. Dazu z?hlen z.B.:

  • individuelle Hilfe und Beratung für Mitarbeiter*innen mit Beeintr?chtigung
  • Unterstützung bei Antr?gen auf Feststellung einer Behinderung oder Gleichstellung
  • Beteiligung bei Einstellungsverfahren
  • Stellungnahmen zu Kündigungen
  • Behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitspl?tzen
  • Ma?nahmen zur pr?ventiven Gesundheitsf?rderung
  • betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Verhandlung von Inklusionsvereinbarungen
  • Teilnahme an den Sitzungen des Personalrates sowie des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
  • und vieles mehr!

Informationen bei Einstellungen