Akkreditierung & ?nderungen am Studiengang

Wissenswertes

Werden bestimmte ?nderungen (siehe Fallgruppen unten) an einem Studiengang vorgenommen, stellt die Universit?t Bamberg - als systemakkreditierte Hochschule - sicher, dass diese die Akkreditierung des jeweiligen Studiengangs nicht beeintr?chtigen. In einem internen Verfahren wird deshalb geprüft, ob und wie sich die ?nderungen auf die bestehende Akkreditierung des Studiengangs oder Teil-Studiengangs auswirken.

Diese akkreditierungsrechtliche Begutachtung erfolgt in der Regel im Semester nach Beschluss der zugrundeliegenden Prüfungsordnungs?nderung. Hieran vorbereitend beteiligt ist der Fakult?tsrat. Die abschlie?ende Entscheidung trifft die Zertifizierungskommission.

Zu beachten ist, dass nicht nur ?nderungen an Studieng?ngen, sondern auch ?nderungen an Teil-Studieng?ngen (Hauptfach, Nebenfach, Unterrichtsfach im Bereich der beruflichen Bildung) akkreditierungsrechtlich relevant sein k?nnen!

Ansprechpersonen & Fristen

Das QM-Team wird die jeweiligen Studieng?nge zur Vorbereitung der akkreditierungsrechtlichen Behandlung rechtzeitig  kontaktieren, in der Regel gegen Ende des Semesters der 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 der Prüfungsordnungs?nderung. Die akkreditierungsrechtliche Befassung der Gremien erfolgt im Semester nach 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 der Prüfungsordnung.

Prozessbeschreibung

Die zum Bereich akkreditierungsrechtlich relevante ?nderungen von der Universit?t Bamberg verabschiedeten Prozesse sind im Prozessportal ver?ffentlicht und k?nnen über die "Prozesslandkarte" aufgerufen werden (Bereich K02 Studium und Lehre).

Unterlagen

Die für die akkreditierungsrechtliche Behandlkung vorzubereitenden Unterlagen werden vom QM-Team rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Akkredititierungsrechtlich relevante ?nderungen (Fallgruppen)

  • Beispielsweise von "Statistik" zu "Survey-Statistik", aber auch von "Survey Statistik" zu "Survey-Statistik" (Erg?nzung eines Bindestrichs)

  • Beispielsweise von Master of Science (M.Sc.) zu Master of Education (M.Ed.)

  • Besipielsweise von 7 auf 6 Semester (Bachelor)
  • Diese ?nderung wird an der Universit?t Bamberg in der Regel nicht durch eine wesentliche ?nderung des Studiengangs- oder Teil-Studiengangs umgesetzt, sondern durch eine Neueinrichtung / Aufhebung

  • Besipielsweise von 210 auf 180 ECTS-Punkte (Bachelor)
  • Diese ?nderung wird an der Universit?t Bamberg in der Regel nicht durch eine wesentliche ?nderung des Studiengangs- oder Teil-Studiengangs umgesetzt, sondern durch eine Neueinrichtung / Aufhebung

  • Nicht nur redaktionelle ?nderung der Zugangsvoraussetzungen
  • Einführung / Aufhebung / ?nderung von Eignungsfeststellungs- oder ?hnlichen Verfahren.

Unter den Begriff der studiengangsbezogenen hochschulischen Kooperation fallen die sogenannten Joint-Degree- und Multiple-Degree-Abkommen.

Bei Multiple-Degree-Abkommen handelt es sich um Kooperationsmodelle, bei denen Hochschulen im Rahmen der Anerkennung von Kompetenzen zusammenarbeiten, aber kein gemeinsames Curriculum vorhalten (?pauschalisisierte Anerkennungsvereinbarungen“). An der Universit?t Bamberg kommen diese Kooperationen meist in Form von Double-Degree-Abkommen vor.

Bei Joint-Degree-Abkommen handelt es sich demgegenüber um Kooperationen zwischen Hochschulen zum Angebot von Studieng?ngen, die von einer inl?ndischen Hochschule gemeinsam mit einer oder mehreren Hochschulen ausl?ndischer Staaten aus dem Europ?ischen Hochschulraum koordiniert und angeboten werden, zu einem gemeinsamen Abschluss führen und folgende weitere Merkmale kumulativ aufweist:

  • Vorhandensein eines integrierten Curriculu
  • Studienanteil an einer oder mehreren ausl?ndischen Hochschulen von in der Regel mindestens 25 %
  • vertraglich geregelte Zusammenarbeit,
  • abgestimmtes Zugangs- und Prüfungswesen und
  • gemeinsame Qualit?tssicherung

Für studiengangsbezogenen nichthochschulische Kooperationen ist kennzeichnend, dass Studieng?nge, oder als gleichwertig angerechnete Programme, teilweise oder vollst?ndig au?erhalb der gradverleihenden Hochschule durchgeführt werden und dass der kooperierende Bildungstr?ger in einer asymmetrischen, nachgeordneten Beziehung zur gradverleihenden Hochschule steht.

Keine Kooperationen in diesem Sinne stellen Kooperationen mit gemeinsamen wissenschaftlichen Einrich?tungen für mehrere Hochschulen dar. Gleiches gilt für Kooperationen mit staatlichen Seminaren der zweiten Phase der Lehramtsausbildungen und Schulpraxisphasen in Lehramtsstudieng?ngen.

Insbesondere

  • Einrichtung / Aufhebung einer Modulgruppe oder eines Pflicht- und / oder eines Wahlpflicht?bereichs oder eines Studienschwerpunktes
  • ?nderung (?nderung, Streichung, Neueinführung) von Modulen in einem Umfang, der zusammen ca. 20 % oder mehr der insgesamt zu erreichenden ECTS-Punkte ausmacht.

  • M?gliche Profile: international, lehramtsbezogen, anwendungs?orientiert, forschungsorientiert, berufsbegleitend, weiterbildend
  • Die ?nderung von / zu den Profilen berufsbegleitend und weiterbildendand wird an der Universit?t Bamberg in der Regel nicht durch eine wesentliche ?nderung des Studiengangs- oder Teil-Studiengangs umgesetzt, sondern durch eine Neueinrichtung / Aufhebung

  • Nur, wenn vom Sitz der Hochschule abweichend

  • ?nderung der Unterrichts- und Prüfungssprache für den gesamten Studiengang oder Teil-Studiengang