Studien- und Pr¨¹fungsleistungen, die im Ausland erbracht wurden, k?nnen anerkannt werden, wenn die erworbenen Kompetenzen keinen wesentlichen Unterschied zu den Anforderungen des jeweiligen Studiengangs an der Universit?t Bamberg aufweisen.

Dieses Verfahren bezeichnet man

  1. als fachliche Anerkennung, welche durch Fachvertreterinnen und Fachvertreter best?tigt wird
  2. als studienrelevante ?bernahme der im Ausland absolvierten und durch die Fachvertretungen anerkannten Kurse, welche durch die Koordinatorin f¨¹r Internationales in Zusammenarbeit mit dem jeweils zust?ndigen Pr¨¹fungsausschussvorsitzenden abgewickelt wird

Weitere allgemeine Informationen zu Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren an der Uni Bamberg finden Sie hier.

Teil 1: Fachliche Anerkennung

Die fachliche Anerkennung durch die Fachvertreterinnen und Fachvertreter bildet den ersten Teil des Verfahrens und l?uft in drei Schritten ab:

Generelle Voraussetzung f¨¹r die Anerkennung von Studien- und Pr¨¹fungsleistungen im Ausland ist eine Anerkennungsvereinbarung (AV) f¨¹r jede Studien- oder Pr¨¹fungsleistung. Diese Vereinbarung wird mit den jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertretern der Universit?t Bamberg abgeschlossen. Dies sind alle Professorinnen und Professoren, selbstst?ndige Leiterinnen und Leiter eines Fachgebietes sowie deren Beauftragte. Die f¨¹r Sie zust?ndige Person entnehmen Sie bitte dem f¨¹r Sie g¨¹ltigen Modulhandbuch (MHB).

Es kann ein Nachweis ¨¹ber Art und Umfang der abgelegten Pr¨¹fungen an Ihrer ausl?ndischen Hochschule verlangt werden, der als Option im Formular "Anerkennungsvereinbarung" vorgesehen ist.

Bei Fragen und Problemen mit Anerkennungsvereinbarungen steht die Koordinatorin f¨¹r Internationales der Fakult?t den Studierenden, Fachvertreterninnen und Fachvertretern gern zur Verf¨¹gung.

Die Formulare zur ?bernahme der anerkannten Kurse m¨¹ssen Sie den Fachvertreterinnen und Fachvertretern erst nach dem Auslandsaufenthalt vorlegen.

Etwaige ?nderungen in der Anerkennungsvereinbarung, die sich nachtr?glich ergeben, sind mit den Fachvertreterinnen und Fachvertretern abzusprechen (auch per Mail aus dem Ausland m?glich).

Die Studierenden sind f¨¹r diese Absprachen nachweispflichtig. Das hei?t: Wenn eine pers?nliche Best?tigung im zweiten Teil der Anerkennungsvereinbarung nicht direkt m?glich ist, ist die Korrespondenz mit den Fachvertreterinnen und Fachvertretern von den Studierenden aufzubewahren und bei der Komplettierung der Anerkennungsvereinbarung vorzulegen.

Zus?tzlich zum Zeugnis ("Transcript of Records", ToR), das Sie nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts von der ausl?ndischen Hochschule erhalten, lassen Sie sich von den ausl?ndischen Dozentinnen und Dozenten Nachweise ¨¹ber Art und Umfang der abgelegten Pr¨¹fungen/Leistungsnachweise an der ausl?ndischen Hochschule ausstellen, wenn dies in den Anerkennungsvereinbarungen so vorgesehen ist.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Vervollst?ndigung der Anerkennungsvereinbarung = fachliche Anerkennung

Die Anerkennungsvereinbarung (AV) und ggfs. der Nachweis ¨¹ber Art und Umfang der abgelegten Pr¨¹fungen sind zusammen mit dem Transcript of Records (ToR) bei den Fachvertreterinnen und Fachvertretern zur abschlie?enden fachlichen Anerkennung vorzulegen.

Die Note, die in die Studiennote einflie?en soll undim Zeugnis steht, rechnet die Koordinatorin f¨¹r Internationales nach einem festgelegten Schema ("modifizierte bayerische Formel") um.

Bitte beachten Sie: Ohne Stempel und Unterschrift ist eine ?bernahme der anerkannten Kurse nicht m?glich.

Hinweis f¨¹r Anerkennungen im Studium Generale:
Leistungen im Studium Generale k?nnen Sie sich von einem Fachvertreter oder einer Fachvertreterin Ihres Hauptfaches anerkennen lassen. Bei Unklarheiten k?nnen Sie uns kontaktieren.

Teil 2: ?bernahme der anerkannten Kurse

Sind alle Ihre Anerkennungsvereinbarungen ausgef¨¹llt und von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern unterschrieben, k?nnen Sie nun die Tabelle zur ?bernahme der Leistungen ausf¨¹llen.

W?hlen Sie zun?chst eine je nach Anzahl Ihrer anzuerkennenden Leistungen entsprechende Tabelle aus dem Downloadbereich und beachten dabei den Leitfaden zum Ausf¨¹llen(1.3 MB) der ?bernahmetabelle.

Zusenden der ?bernahmetabelle

Haben Sie alle erforderlichen Informationen eingetragen, senden Sie uns das Formular ausschlie?lich per Email zu: studium-international.guk[at]uni-bamberg.de

Bitte schicken Sie nur korrigierbare pdf-Dateien und keine Scans. Ein ausgedrucktes Exemplar ist nicht notwendig.

Nachdem Sie die Tabelle erfolgreich ausgef¨¹llt und uns zugeschickt haben, ¨¹berpr¨¹fen wir Ihren Antrag und werden ihn gegebenenfalls vervollst?ndigen bzw. korrigieren.

Dazu sind folgende weitere Unterlagen notwendig:

  • vollst?ndig ausgef¨¹llte und unterschriebene Anerkennungsvereinbarungen als Scans
  • Transcript of Records Ihrer im Ausland besuchten Universit?t
  • Auflistung der bisher von Ihnen an der Uni Bamberg besuchten Studienveranstaltungen (PDF aus FlexNow)

Mit Ihrer Unterschrift wird der Antrag fertiggestellt. Wir k¨¹mmern uns anschlie?end f¨¹r Sie um die Beglaubigung durch den Pr¨¹fungsausschuss und die Weiterleitung an das Pr¨¹fungsamt f¨¹r die abschlie?ende Eintragung in FlexNow.

Sind alle Unterlagen vorhanden?

  • Anerkennungsvereinbarungen von den Fachvertretungen unterschrieben (s. Teil 1: Anerkennung)
  • Transcript of Records von der ausl?ndischen Hochschule
  • ?bernahmetabelle per E-Mail als pdf-Datei (s. Teil 2: ?bernahme. Kein Scan, nur das gespeicherte, ausgef¨¹llte Formular!)
  • FlexNow-Ausdruck mit den bisher besuchten Lehrveranstaltungen an der Universit?t Bamberg