Lehramt Mittelschule: "Unterrichtsfach" 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网
Studienverlauf: fachwissenschaftlicher Teil
Das Modul besteht aus zwei Veranstaltungen, die Sie im ersten oder zweiten Semester belegen:
- Vorlesung: Physische 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 I: Einführung in die Geomorphologie und Bodengeographie
- Seminar: Vertiefende ?bung zur Physischen 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 I
Sie schlie?en das Modul mit einer schriftlichen Prüfung (Klausur) ab und erhalten 7 LP.
Das Modul umfasst eine Veranstaltung, die Sie im zweiten oder dritten Semester besuchen:
- Vorlesung: Physische 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 II: Einführung in die Klimatologie, Hydrologie und Vegetationsgeographie
Sie schlie?en das Modul mit einer schriftlichen Prüfung (Klausur) ab und erhalten 5 LP.
Das Modul besteht aus folgender Veranstaltung, die Sie im ersten oder zweiten Semester besuchen:
- Vorlesung: Humangeographie: Einführung Siedlung und Bev?lkerung
Sie schlie?en das Modul mit einer schriftlichen Prüfung (Klausur) ab und erhalten 5 LP.
Das Modul besteht aus folgender Veranstaltung, die Sie im zweiten oder dritten Semester belegen:
- Vorlesung: Humangeographie: Einführung Wirtschaft und Gesellschaft
Sie schlie?en das Modul mit einer schriftlichen Prüfung (Klausur) ab und erhalten 5 LP.
Das Modul besteht aus einer Veranstaltung, die Sie in Ihrem ersten Sommersemester belegen.
- Seminar: Kartographie I
Sie schlie?en das Modul mit einer schriftlichen Prüfung (Klausur) ab und erhalten 5 LP.
Das Modul besteht aus zwei Veranstaltung, die Sie ab dem zweiten Semester belegen.
- Seminar: Regionale 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 - Deutschland (physisch-geographischer Teil)
- Seminar: Regionale 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 - Deutschland (humangeographischer Teil)
Sie schlie?en das Modul mit einer mündlichen Prüfung ab und erhalten 8 LP.
B6b Regionale 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网: Europa, Au?ereuropa und Gro?r?ume der Erde
Das Modul besteht aus einer Veranstaltung, die Sie ab dem zweiten oder dritten Semester belegen.
- Vorlesung/Seminar: Regionale 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 - Europa, Au?ereuropa und Gro?r?ume der Erde
Sie schlie?en das Modul mit einer mündlichen Prüfung oder einer schriftlichen Prüfung (Klausur) ab und erhalten 7 LP.
Das Modul besteht aus einer Gro?en Exkursion oder Gro?em Gel?ndepraktikum (8 Tage) und kleinen Exkursionen oder Kleinem Gel?ndepraktikum im Umfang von 4 LP, wobei Sie für einen Exkursionstag in der Regel 1 LP erhalten.
- Gro?e Exkursion oder Gro?es Gel?ndepraktikum (8 LP)
- Kleine Exkursionen oder Kleines Gel?ndepraktikum (4 LP)
Sie schlie?en das Modul mit einem unbenoteten Portfolio ab und erhalten 12 LP.
Studienverlauf: fachdidaktischer Teil
Studienanf?ngern wird empfohlen, in ihrem 1. Sommersemester dieses Modul zu belegen. Es besteht aus einem Veranstaltungskomplex mit zwei Teilen:
- Einführung in die Didaktik der 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网
- Methoden und Medien des 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网unterrichts
Sie schlie?en das Modul mit einer schriftlichen Prüfung (Klausur) oder mit einem Portfolio ab und erhalten 5 LP.
Das Modul belegen Sie idealerweise nach erfolgreichem Abschluss des Moduls Geo Did 4.1. Es wird nur im Sommersemester angeboten und besteht aus einem Veranstaltungskomplex mit drei Teilen:
- Planung und Gestaltung von 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网unterricht
- projekt- und problemorientierte Gel?ndearbeit im 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网unterricht
- aktuelle Themen der 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网didaktik
Sie schlie?en das Modul mit einer schriftlichen Prüfung (Klausur) oder einem Portfolio ab und erhalten 7 LP.
Dieses Modul wird nur im Wintersemester angeboten. Bitte achten Sie auf die Anmeldefristen des Praktikumsamtes für Grund- und Mittelschule. Vor Praktikumsantritt müssen Sie das schulp?dagogische Praktikum bereits absolviert und idealerweise auch mindestens das Modul GeoDid-4.1 besucht haben. Das Modul besteht aus zwei Teilen:
- Theorie-Praxis-Seminar zum studienbegleitenden Praktikum in 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网
- studienbegleitendes Praktikum jeweils Mittwochvormittag in der Praktikumsschule
Sie schlie?en das Modul mit einem unbenoteten Portfolio ab und erhalten 5 LP.
Empfohlener Studienverlaufsplan
Zum Vergr??ern der ?bersicht klicken Sie bitte auf die Abbildung.
wichtige Ordnungen, Vorgaben und Regelungen
Ihr gesamtes Studium ergibt sich aus den rechtlichen Vorgaben, die in verschiedenen Ordnungen durch die Bayerische Staatsregierung und die Universit?t Bamberg erlassen werden. Wenn Sie die für Sie relevanten Regelungen kennen, erleichtert Ihnen das Ihr Lehramtsstudium.
- In der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) finden Sie die für Sie relevanten Informationen im Kapitel II, Zweiter Teil unter Abschnitt I Erziehungswissenschaftliches Studium, Fachdidaktik, Praktika und Abschnitt III F?cherverbindungen des Lehramts an Mittelschulen; Studium der Didaktiken einer F?chergruppe der Mittelschule einschlie?lich der fachwissenschaftlichen Grundlagen sowie Abschnitt IV F?cherverbindungen des Lehramts an Realschulen; Studium der Unterrichtsf?cher für die Lehr?mter an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, beruflichen Schulen und für Sonderp?dagogik.
- In der Studien- und Prüfungsordnung für Lehr?mter (StuPO) finden Sie die für Sie relevanten Informationen unter § 14 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网.
- In der Allgemeinen Prüfungsordnung der Fakult?ten GuK und HuWi (APO) finden Sie erg?nzend zur LPO I die Verfahren für die gem?? StuPO abzulegenden Modulprüfungen. Für Sie besonders relevant sind zum Beispiel die Informationen unter § 21 Schriftliche Hausarbeit in Lehramtsstudieng?ngen zu Ihrer Zulassungsarbeit zum Ersten Staatsexamen.
Die Vorgaben zur Anfertigung der Schriftlichen Hausarbeit (Zulassungsarbeit) ergeben sich aus § 29 LPO I. Hier ist festgelegt, dass Studierende für das Lehramt an Mittelschulen in einem Fach der gew?hlten F?cherverbindung oder in den Erziehungswissenschaften die Zulassungsarbeit anfertigen müssen. Wir empfehlen Ihnen das sorgf?ltige Durchlesen der Vorgaben aus § 29 LPO I.
Gem?? LPO I sollten Sie das Thema sp?testens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung mit einer dafür prüfungsberechtigten Person besprechen und festlegen. § 11 Abs. 1 LPO I legt fest, wer prüfungsberechtigte Person ist. Dies sind in erster Linie die in Art. 2 Abs. 3 Satz 1 des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes genannten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, also Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen, Privatdozenten und Privatdozentinnen sowie die au?erplanm??igen Professoren und Professorinnen. Darüber hinaus k?nnen aber weitere Ausnahmen getroffen werden.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie zun?chst entscheiden, in welchem Teilbereich der 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 Sie Ihre Zulassungsarbeit verfassen m?chten. Dann nehmen Sie 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 zu den Lehrstühlen und Professuren auf, die für Sie in Frage kommen, und besprechen das weitere Vorgehen.
Formale Hinweise zur Gestaltung Ihrer Zulassungsarbeit finden Sie auf den Webseiten des Instituts für 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 unter Allgemeine Ordnungen und Dokumente.
Zur Abgabe ben?tigte Formulare finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.
Mit dem Ersten Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) beenden Sie das Lehramtsstudium in Bayern. Bei erfolgreichem Abschluss erwerben Sie die Zulassungsvoraussetzung zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes (Referendariat). Dieses schlie?en Sie mit dem Zweiten Staatsexamen (Zweite Staatsprüfung) ab. Im Info-Portal Lehrerbildung finden Sie zahlreiche Informationen zu den allgemeinen Rahmenbedingungen des Ersten Staatsexamens.
Form und Inhalte des Ersten Staatsexamens im Fach 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 entnehmen Sie § 47 LPO I. Sie finden dort eine ?bersicht über die Fachlichen Zulassungsvoraussetzungen (Abs. 1), die Inhaltlichen Prüfungsanforderungen (Abs. 2) und die Prüfungsteile (Abs. 3). Sie werden feststellen, dass sich die Gestaltung Ihres 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网studiums an den inhaltlichen Anforderungen des Ersten Staatsexamens orientiert und Sie die zentralen Prüfungsthemen in den Inhalten der Vorlesungen, ?bungen und Seminare am Institut für 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 wiederfinden.