Brandschutzbeauftragte 

Charakterisierung der Brandschutzbeauftragten

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person. 

Der Brandschutzbeauftragte ber?t und unterstützt die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement 

Der Schwerpunkt der T?tigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.

Aufgaben der Brandschutzbeauftragten

  1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnungen Teil A.B und C
  2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgef?hrdung an Arbeitspl?tzen
  3. Beraten bei feuergef?hrlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Ma?nahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  7. Mitwirken bei der Umsetzung beh?rdlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungs?nderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsst?tten mit Feuerl?scheinrichtungen und Auswahl der L?schmittel
  10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspl?ne, Feuerwehrpl?ne, Alarmpl?ne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  12. Planen, Organisieren und Durchführen von R?umungsübungen
  13. Teilnehmen an beh?rdlichen Brandschauen und durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  14. Melden von M?ngeln und Ma?nahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die M?ngelbeseitigung überwachen
  15. Unterstützen der Führungskr?fte bei den regelm??igen Unterweisungen der Besch?ftigten im Brandschutz
  16. Aus- und Fortbildung von Besch?ftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B.in der Handhabung von Feuerl?scheinrichtungen (Brandschutzhelfer gem?? ASR A2.23))
  17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  19. ?berwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  20. Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen, in Zusammenarbeit mit Abteilung I und Abteilung IV.
  21. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzma?nahmen insbesondere bei feuergef?hrlichen Arbeiten eingehalten werden
  22. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzma?nahmen bei Ausfall und Au?erbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  23. Unterstützen des Unternehmers bei Gespr?chen mit den Brandschutzbeh?rden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungstr?gern, den staatlichen Arbeitsschutzbeh?rden usw.
  24. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
  25. Erstellen von Gef?hrdungsbeurteilungen, sofern diese den Brandschutz betreffen
  26. Dokumentieren seiner T?tigkeiten im Brandschutz