Für die Anrechnung von Leistungen kann es verschiedene Anl?sse geben, für die jeweils unterschiedliche Verfahrensweisen gelten (siehe unten).

Eine Anerkennung von Studienleistungen kann je nach Umfang der anerkannten Leistungen zu einer Hochstufung der Fachsemesterzahl führen (ein Semester entspricht 30 ECTS-Punkten).

Grunds?tzlich k?nnen Module, die nicht in unserem Studiengang erbracht wurden (?Fremdmodule“) für Module des BA-Politikwissenschaft (?Zielmodule“) angerechnet werden, wenn das Fremdmodul in Inhalt und Leistungsumfang im Wesentlichen ?quivalent ist mit dem Zielmodul. Dabei gilt: Das Fremdmodul muss in der Regel mindestens so viele ECTS-Punkte haben wie das Zielmodul.

Das Anrechnungsformular finden Sie unter Ordnungen und Dokumente.

Gilt für: Alle Leistungen, egal von welcher Uni und egal aus welchem Studiengang

  • Anrechnungsvorschlag: Gleichen Sie Ihr(e) Fremdmodul(e) mit potenziellen Zielmodul(en) auf ?quivalenz ab. Hierzu ist die Modulbeschreibung im Modulhandbuch (MHB) relevant.
  • Fachprüfung: Legen Sie Ihre einzelnen Anrechnungsvorschl?ge dem/der jeweiligen Modulbeauftragten vor (via E-Mail, die jew. Modulbeauftragten sind im MHB genannt). Nutzen Sie dazu das entsprechende PDF-Formular, und legen Sie eine aussagekr?ftige Beschreibung des Fremdmoduls bei.
  • Prüfungsausschuss: Die von den Modulbeauftragten anerkannten Vorschl?ge leiten Sie dann gesammelt an den Prüfungsausschuss weiter. Legen Sie hier auch die entsprechenden Leistungsnachweise (Zeugnis / Transcript) bei. Ihre Leistungen werden dann automatisch in FlexNow verbucht.

Sollten Sie in einem dieser Schritte Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.

Gilt für: Module, die mit Zielmodulen identisch sind (z. B: Sie wechseln innerhalb der Uni Bamberg von BWL auf PoWi und haben bereits Statistik I bestanden). Gilt nicht für z. B. Statistikmodule von anderen Unis (siehe hierfür Fall 1).

  • Hier entf?llt die ?quivalenzprüfung, da es sich um ein und dasselbe Modul handelt.
  • Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an den/die Prüfungsausschuss und legen Sie Ihren Flexnowauszug bei. Geben Sie bitte au?erdem an, welche Module Sie übernehmen m?chten.

Gilt für: Leistungen, die im Rahmen eines Auslandsstudiums w?hrend des Bamberger Politikwissenschaftsstudiums erbraucht wurden. Grunds?tzlich sollten Sie Fall die Anrechnungsm?glichkeiten vor der Kurswahl prüfen lassen.

Gilt nicht für: Leistungen ausl?ndischer Unis, die vor dem Studienbeginn in Bamberg abgelegt wurden.

M?glichkeit a): Gelenktes Auslandsstudium
Sollten Sie Politikwissenschaft als erweitertes Hauptfach (180 ECTS-Punkte, ohne Nebenfach) studieren, k?nnen Sie fremde Module aus dem Ausland in den Erg?nzungsbereich einzubringen, sofern diese im Wesentlichen NICHT ?quivalent mit Bamberger Modulen sind. Ansonsten haben Sie hier vollkommene Wahlfreiheit auch für nicht-politikwissenschaftliche Module. Bitte beachten Sie, dass insgesamt maximal 30 ECTS-Punkte im Erg?nzungsbereich eingebracht werden k?nnen, und dass Sie mit Nebenfach keinen Erg?nzungsbereich haben.

  • Eine (vorherige) Prüfung ist nicht notwendig. Sollten Sie sich jedoch unsicher sein, ob ein Auslandskurs sich ausreichend von einem gewissen Bamberger Modul unterscheidet, fragen Sie zur Sicherheit vorher nach.

  • Senden Sie Ihren Anrechnungsantrag direkt an den/die Prüfungsausschussvorsitzende(n). Die Module werden automatisch in Flexnow verbucht. Gegebenenfalls erfolgt eine Hochstufung Ihrer Semesterzahl (pro 30 ECTS-Punkte ein Semester)

Leistungen aus einem Studium im Ausland, die zeitlich vor dem Studium in Bamberg erbracht wurden, k?nnen nicht als gelenktes Auslandsstudium eingebracht werden. Solche Leistungen kommen aber grunds?tzlich für M?glichkeit b) in Frage.

M?glichkeit b): Anrechnung für konkrete Zielmodule

Fremde Module aus dem Auslandsstudium k?nnen auch für konkrete Bamberger Module angerechnet werden. Das Vorgehen ist analog zur Anrechnung von Leistungen aus einem Vorstudium (siehe Fall 1). Bitte kl?ren Sie jedoch die Modul?quivalenz vor dem Belegen der Kurse ab.

Von unserer Seite aus brauchen Sie grunds?tzlich für das Auslandsstudium kein explizites und gesammeltes Learning Agreement, sofern Sie sich an die oben beschriebenen Prozessabl?ufe halten. Andere Institutionen (z. B. Partneruni, Auslandsamt) k?nnen m?glicherweise ein Learning Agreement verlangen.

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