Satzung des Bamberger Zentrums für Künstliche Intelligenz
Amtliche Ver?ffentlichungen:
- Satzungs?nderung vom 12.03.2024(86.7 KB)
- Satzung vom 10.08.2023(93.8 KB, 4 Seiten)
Rechtlich nicht verbindlicher Auszug aus der Satzung:
§ 1 Institutionelle Verankerung
(1) Das Bamberger Zentrum für Künstliche Intelligenz/Bamberg Center for Artificial Intelligence (BaCAI) ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Otto-Friedrich- Universit?t Bamberg zur Koordinierung der KI-Forschungsaktivit?ten an der Universit?t sowie zur Vertretung der KI-Foschung in nationalen und internationalen Verbünden.
(2) Zentrales Ziel des Zentrums ist die F?rderung der Entwicklung von Methoden der Künstlichen Intelligenz an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg.
§ 2 Aufgaben
(1) Das Zentrum f?rdert die Forschung auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz und deren Transfer in Zusammenarbeit mit F?chern aus den Forschungsschwerpunkten der Universit?t.
(2) Das Zentrum f?rdert die Kooperation mit Institutionen und Unternehmen sowie mit der nationalen und internationalen Forschung im Bereich KI.
(3) Das Zentrum ist Anlaufstelle für Beratungsbedarf bezogen auf Konzepte und Anwendung von KI-Methoden, das sich an alle Mitglieder der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg wendet.
§ 3 Mitglieder
(1) Mitglieder des Zentrums sind die Inhaberinnen und Inhaber der KI-Professuren, der KI-Lehrstühle und der KI-Juniorprofessuren, erg?nzt um Forschende aus den Bereichen der methodischen Grundlagen der KI sowie um Forschende an KI- Anwendungen.
(2) Gem?? der Querschnittsfunktion der Fakult?t Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik (WIAI) haben die KI-Professuren starke interdisziplin?re Bezüge zu allen anderen Fakult?ten der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg, diese werden durch Kooperation des BaCAI mit dem Zentrum für Innovative Anwendungen der Informatik (ZIAI) umgesetzt, das aus seinen Mitgliedern Vertreterinnen und Vertreter für das BaCAI benennt.
(3) Mitglieder des Zentrums k?nnen alle an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg t?tigen Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten sowie promovierte und promovierende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sein, die auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz forschen.
(4) Die Mitglieder streben eine enge regelm??ige Kooperation an.
(5) Der Beitritt erfolgt durch eine entsprechende schriftliche Erkl?rung gegenüber dem Leitungsgremium; im Zweifelsfall entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 4 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung w?hlt das Leitungsgremium und entscheidet über dessen Vorschl?ge zum Arbeitsprogramm des Zentrums.
(2) Die Mitgliederversammlung tritt auf Antrag der Leitung beziehungsweise auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder, wenigstens jedoch einmal im Semester, zusammen.
(3) Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der Anwesenden; Stimmübertragung ist m?glich.
§ 5 Leitungsgremium
(1) Für die Leitung des Zentrums werden für die Dauer von vier Jahren mindestens drei Professorinnen beziehungsweise Professoren sowie ein Mitglied aus der Gruppe der
wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden gew?hlt.
(2) Eine Vertreterin oder ein Vertreter aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren wird zur gesch?ftsführenden Direktorin beziehungsweise zum gesch?ftsführenden Direktor gew?hlt.
(3) Die weiteren Mitglieder des Leitungsgremiums k?nnen nach Notwendigkeit und Absprache die Direktorin beziehungsweise den Direktor vertreten.
§ 6 Ethische Fragen von KI-Forschung
(1) Das Thema Ethik der Künstlichen Intelligenz ist fester Bestandteil der Forschung des Zentrums.
(2) Alle Aktivit?ten im Zentrum achten die Richtlinien für gute Wissenschaftliche Praxis der DFG sowie die Ethik-Richtlinien der Gesellschaft für Informatik.
(3) In F?llen, bei denen Zweifel an der Einhaltung ethischer Grunds?tze besteht, wird eine Stellungnahme von Mitgliedern des Ethikrats der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg, die nicht Mitglieder des Zentrums sind, erbeten.
§ 7 Evaluation des Zentrums
(1) In Abst?nden von h?chstens fünf Jahren findet eine Evaluation des Zentrums durch zwei externe Gutachtende statt.
(2) Zur Vorbereitung der Evaluierung ist j?hrlich ein Bericht an die Universit?tsleitung zu geben.
§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Zentrum endet mit dem Ausscheiden aus der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg oder auf eigenen Antrag.