Zulassung zur Promotion
Zulassungsvoraussetzungen und Antragsmodalit?ten
Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer einen universit?ren Hochschulabschluss erworben hat.
Personen mit anderen Abschlüssen k?nnen nach individueller Eignungsprüfung ebenfalls zugelassen werden.
Die detaillierten Voraussetzungen sowie die Antragsmodalit?ten für die Zulassung zum Promotionsverfahren werden in der Promotionsordnung der jeweiligen Fakult?t geregelt, in der die Doktorandin bzw. der Doktorand thematisch verortet ist und fachlich betreut wird.
- Promotionsordnung Geistes und Kulturwissenschaften (GuK)
- Promotionsordnung Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (SoWi)
- Promotionsordnung 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 (Huwi)
- Promotionsordnung Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik (WIAI)
Wer entscheidet über die Zulassung?
Der Antrag auf Zulassung zur Promotion erfolgt bei den Promotionsausschüssen der Fakult?ten.