Promotionsformen

Bei den m?glichen Wegen zum Doktortitel lassen sich grunds?tzlich zwei Promotionsformen unterscheiden:

  • Promotionsprogramme
  • Individualpromotion

Weitere spezielle Promotionsformen sind die kooperative Promotion und die binationale Promotion (Cotutelle).

Promotionsprogramme

Promotionsprogramme zeichnen sich durch die Vorgabe eines bestimmten thematischen Forschungsrahmens aus. Die Dissertation wird in einer Gemeinschaft von Promovierenden und einem Verbund von betreuenden Professorinnen und Professoren geschrieben. Betreuungsvereinbarungen regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Promovierenden und Betreuenden. Zudem ist ein begleitendes Programm aus fachspezifischen und fachübergreifenden Veranstaltungen vorgesehen. Aufnahmevoraussetzungen und -modalit?ten sind auf den entsprechenden Webseiten der Promotionsprogramme dargestellt.

Eine ?bersicht über die aktuellen Promotionsprogramme der Universit?t Bamberg finden Sie hier.

Individualpromotion

Das Promotionsvorhaben wird durch eine  Professorin bzw. einen Professor betreut. Die gebr?uchliche Bezeichnung Doktormutter/-vater verdeutlicht hier die dialogische Beziehung zum Betreuenden. Abgesehen von der regelm??igen Teilnahme an Kolloquien ist im Rahmen einer Individualpromotion ein institutionalisierter Austausch mit anderen Promovierenden nicht notwendigerweise vorgegeben. Selbstverst?ndlich k?nnen aber auch Individualpromovierende Kurse zum Erwerb von Zusatzqualifikationen belegen und Betreuungsvereinbarungen schlie?en.

Kooperative Promotionsverfahren

Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit einem Master- oder Diplomabschluss einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften k?nnen im Rahmen einer sogenannten kooperativen Promotion den Doktorgrad erwerben. Hierbei wird die Dissertation sowohl von einer Universit?tsprofesssorin bzw. einem Universit?tsprofessor als auch einer Professorin bzw. einem Professor einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften betreut. Erstgutachterin bzw. Erstgutachter der Dissertation ist eine Universit?tsprofessorin bzw. ein Universit?tsprofessor.

Ein kooperatives Promotionsverfahren kann als Individualpromotion oder im Rahmen eines Promotionsprogrammes erfolgen.

In den Promotionsordnungen der Fakult?ten, an welcher das Promotionsvorhaben verortet ist, werden die Voraussetzungen sowie die Antragsmodalit?ten auf Zulassung zu einem kooperativen Promotionsverfahren geregelt.

Binationale Promotionsverfahren

Bei binationalen Promotionsverfahren (oft auch Cotutelle-Verfahren genannt) erh?lt die Doktorandin bzw. der Doktorand einen Doktorgrad, der von zwei Universit?ten unterschiedlicher L?nder gemeinsam verliehen wird. Das Promotionsvorhaben wird parit?tisch von Professorinnen und Professoren beider Universit?ten betreut. Die Doktorandin bzw. der Doktorand verbringt mindestens ein Jahr der Promotionszeit im Ausland (am Stück oder in Form mehrerer Einzelaufenthalte). Die Kosten hierfür tr?gt die Doktorandin bzw. der Doktorand selbst bzw. kann sie oder er sich um entsprechende Stipendien bewerben.