Nach der Bewerbung
Wie geht es weiter?
Nach dem Erhalt Ihrer Bewerbung werden Ihre Unterlagen vom International Office überprüft.
Bei einer Bewerbung für Studienf?cher mit Zulassungsbeschr?nkung (?Numerus Clausus“)
Wenn alle Unterlagen vollst?ndig sind, und wenn sowohl die akademischen als auch die sprachlichen Voraussetzungen (? Deutschkenntnisse) erfüllt sind, dann erhalten Sie automatisch Informationen zum weiteren Ablauf des Zulassungsverfahrens.
Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden immer erst nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist verschickt, da das Zulassungsverfahren erst nach dieser Frist er?ffnet wird (Bewerbungsschluss Sommersemester: 15. Januar; Wintersemester: 15. Juli). Dies bedeutet, dass Sie frühestens Ende Januar/Anfang Februar (Sommersemester) bzw. Ende Juli/Anfang August (Wintersemester) einen Bescheid erhalten k?nnen.
Bei einer Bewerbung für einen zulassungsfreien Studiengang, Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung oder das Studienkolleg
Wenn alle Unterlagen vollst?ndig sind, und wenn sowohl die akademischen als auch die sprachlichen Voraussetzungen (? Deutschkenntnisse) erfüllt sind, wird die Zulassung direkt verschickt.
Ablehnungsbescheide
Ablehnungsbescheide werden fortlaufend innerhalb des jeweiligen Bewerbungszeitraums verschickt.
Immatrikulation: Zulassung für das Studienkolleg München
Genaue Informationen zur Einschreibung finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.
Immatrikulation: Zulassung für die Universit?t Bamberg
Die Einschreibung (= Immatrikulation) ist für Studierende obligatorisch.
Schritt 1: ?berweisen der Semesterbeitr?ge
Wichtig: Sie müssen die Semesterbeitr?ge überweisen, bevor Sie Ihre Unterlagen für die Immatrikulation an die Studierendenkanzlei schicken.
Schritt 2: Immatrikulation in der Studierendenkanzlei
Die Einschreibung findet nur per Post statt. Die Immatrikulationsunterlagen (siehe unten) müssen per Post an folgende Adresse geschickt werden:
- Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg, Studierendenkanzlei, Kapuzinerstra?e 25, 96047 Bamberg, Deutschland
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- Homepage Studierendenkanzlei
- E-Mail: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de
- Tel.: +49 (0) 951-863-1024
Immatrikulation: Erforderliche Unterlagen
Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nach erfolgter Zulassung für die Einschreibung an die Studierendenkanzlei übergegeben und sind dann Teil der Studierendenakte.
Wichtig: Falls die Original-Bewerbungsunterlagen in der Studierendenkanzlei in eine elektronische e-Akte überführt werden, müssen die beglaubigten Zeugnisse zum Zweck des Einscannens hierfür digitalisiert und anschlie?end vernichtet werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Bachelorstudierender in einen Master wechselt, dann wird in der Studierendenkanzlei nur eine e-Akte weitergeführt.
Amtliche Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigungen sind in Deutschland generell bei Beh?rden erh?ltlich, die zur Führung eines Dienstsiegels berechtigt sind.
Von folgenden Stellen werden Beglaubigungen anerkannt:
In Deutschland
- Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung
→ Bitte beachten: Einige Verwaltungen in Deutschland stellen keine amtlichen Beglaubigungen für ausl?ndische Dokumente aus, sondern nur für deutsche Dokumente (bitte direkt nachfragen). - Notariat
- Konsulat/Botschaft Ihres Landes in Deutschland
Im Ausland
- Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung
- Notariat
- Deutsche Botschaft, Deutsches Konsulat
Nicht ausreichend sind z.B. Beglaubigungen von Rechtsanw?ltinnen und Rechtsanw?lten, studentischen Institutionen, Sparkassen, Krankenkassen und Kirchen (Pfarr?mter, Hochschulgemeinden). ?bersetzerinnen und ?bersetzer dürfen Dokumente in Original-Sprache nicht beglaubigen. Einfache Kopien k?nnen nicht anerkannt werden.
Die amtliche Beglaubigung muss mindestens die folgenden drei Punkte enthalten:
- einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk);
- die Unterschrift des Beglaubigenden;
- den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enth?lt in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel ist nicht ausreichend.
Falls das Originaldokument aus mehreren Einzelbl?ttern besteht:
- Aus der amtlichen Beglaubigung des Originals muss hervorgehen, dass jede Seite von demselben Dokument stammt.
- Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Bl?tter (z.B. schuppenartig) so überstempelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.
- Alternativ kann auch jede Seite einzeln amtlich beglaubigt werden (für diesen Fall muss Ihr Name auf jeder Seite des Originals stehen).
Falls bei einem Originaldokument auf der Vorder- und Rückseite Text vorhanden ist:
- Auf der amtlich beglaubigten Kopie des Originals muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z.B. ?Hiermit wird beglaubigt, dass die Vorder- und Rückseite der Kopie mit dem Original übereinstimmen“).
- Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite einzeln beglaubigt werden.
?bersetzungen
Für Dokumente in englischer Sprache ist keine ?bersetzung erforderlich.
Für Dokumente in anderen Sprachen ist eine offizielle ?bersetzung in die deutsche Sprache erforderlich. Die ?bersetzung muss vom Original-Dokument angefertigt werden. Liste der allgemein beeidigten und ?ffentlich bestellten ?bersetzerinnen und ?bersetzer in Deutschland.
Checkliste für die Anreise

Bitte beachten: Die Universit?t und Büros sind am Wochenende (von Freitagnachmittag bis Sonntag) und an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
In den ersten Tagen müssen Sie viele wichtige Formalit?ten erledigen. Es empfiehlt sich daher bei der Organisation der Anreise immer, einige Tage extra einzuplanen, damit ausreichend Zeit für die Wohnungssuche und die Erledigung von Beh?rdeng?ngen bleibt.
Mitbringen:
- Zugangs- bzw. Zulassungsbescheid
- alle Dokumente der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) & Deutschnachweise
- Reisepass
- genügend Bargeld
Erledigen:
- Krankenversicherung*
- Immatrikulation*
- Zimmersuche (Mietvertrag, Termin Schlüsselübergabe usw.)*
- Semesterplanung*
- Einwohneramt/Ausl?nderbeh?rde (Adresse registrieren/falls erforderlich: Aufenthaltstitel beantragen)*
- Bank (Konto er?ffnen, z.B. Miete und Kaution einzahlen)*
* Genaue Informationen zu diesen Themen finden Sie im n?chsten Abschnitt.
Formalit?ten & Organisation
Formalit?ten
Visum | Einwohneramt/Ausl?nderbeh?rde | Krankenversicherung | Er?ffnung eines Kontos | Haftpflichtversicherung
Organisation
Studierendenkanzlei | Semesterplanung | Kosten | Stipendien | Wohnen in Bamberg | Studentenwerk | Weitere Informationen rund ums Studium