Für internationale Studierende: Formalit?ten

Visum
Wenn internationale Studierende nach Deutschland einreisen wollen, ben?tigen sie ein Visum zu Studienzwecken. Das Visum kann nur bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland beantragt werden. Nur dort k?nnen die genauen Aufenthaltsmodalit?ten (Visum) abgekl?rt werden. Davon ausgenommen sind Studierende und Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus manchen L?ndern, z.B.:
- EU-Staaten & EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein)
- Andorra *
- Australien *
- Brasilien *
- Honduras *
- El Salvador *
- Israel *
- Japan *
- Kanada *
- Monaco *
- Neuseeland *
- San Marino *
- Schweiz **
- Südkorea *
- Vereinigte Staaten (USA) *
- Vereinigtes K?nigreich ***
Welche Regeln für ukrainische Staatsangeh?rige gelten, ?ndert sich aktuell st?ndig. Nach den aktuellen Regeln fragen Sie deshalb bitte bei der zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde, also der Ausl?nderbeh?rde am Wohnort w?hrend des Studiums, zum Beispiel Bamberg (188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网: abh(at)stadt.bamberg.de).
Für genauere Informationen muss man sich immer an die zust?ndige deutsche Auslandsvertretung im Heimatland wenden.
Visaverfahren dauern ca. acht bis zw?lf Wochen. Teilweise k?nnen die Bearbeitungszeiten aber auch l?nger sein. Einige deutsche Auslandsvertretungen waren w?hrend der Corona-Krise auch ganz oder zeitweise geschlossen. Das sollten Sie bei der gesamten Planung für den Auslandsaufenthalt berücksichtigen.
Wichtig: Es ist nicht m?glich, ein touristisches Visum in Deutschland in ein Studienvisum umzuwandeln. Es ist ebenfalls nicht m?glich, ein Studienvisum erst in Deutschland zu beantragen. Visa k?nnen nur von den deutschen Auslandsvertretungen (also Deutschen Botschaften oder Konsulaten) ausgestellt werden.
Auf der Homepage des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) befinden sich au?erdem hilfreiche Informationen zu den Visabestimmungen für internationale Studierende.
Einwohneramt/Ausl?nderbeh?rde
Einwohneramt

In Deutschland besteht Meldepflicht, d.h. dass sich alle, die in Deutschland leben, im Einwohneramt ?melden“ müssen. Nach der Ankunft bzw. nach Erhalt einer festen Adresse muss die Anmeldung im Rathaus am ZOB in Bamberg, Promenadestra?e 2a (am Zentralen Omnibusbahnhof/ZOB) innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin via der Online-Terminbuchungseite der Stadt Bamberg und richten Sie sich auf Wartezeiten ein.
Studierende, die im Stadtgebiet Bamberg wohnen, finden Informationen zum Rathaus und zum Einwohneramt unter:
- www.stadt.bamberg.de
→ Bürgerservice → ?mter → O → Ordnungsamt → Einwohnerwesen
Der direkte Link lautet:
Studierende, die nicht im Stadtgebiet Bamberg wohnen, müssen sich bei der Beh?rde des jeweiligen Wohnortes melden (z.B. bei der Gemeindeverwaltung).
Ausl?nderbeh?rde
Alle Personen, die nicht aus EU-Staaten nach Bamberg kommen um zu studieren und kein Visum für ihren Aufenthalt haben, müssen sich au?er beim Einwohneramt auch noch bei der Ausl?nderbeh?rde anmelden. Beachten Sie bitte, dass das Einwohnermeldeamt und die Ausl?nderbeh?rde zwei verschiedene Beh?rden sind.
Wichtig: Wenn Sie ein Visum für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes (zum Beispiel für Ihr Austauschsemester) haben, müssen Sie sich gar nicht bei der Ausl?nderbeh?rde melden. Wenn Sie l?nger in Deutschland bleiben wollen, als Ihr Visum erlaubt, brauchen Sie einen Termin bei der Ausl?nderbeh?rde. Sie müssen nach diesem Termin vor Ablauf Ihres Visums fragen (188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网: abh(at)stadt.bamberg.de).
Die Ausl?nderbeh?rde befindet sich für Studierende, die im Stadtgebiet Bamberg wohnen, in der Luitpoldstra?e 51, 96052 Bamberg (Nahe Bahnhof). Nach Anmeldung im Einwohneramt müssen Sie etwa 8 Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Aufenthaltstitels bei der Ausl?nderbeh?rde der Stadt Bamberg per E-Mail unter abh(at)stadt.bamberg.de um einen Termin bitten. Bitte schreiben Sie nur 1 E-Mail. Geben Sie bitte bei der Terminanfrage Folgendes an:
- Ihre(n) Namen
- Ihre(n) Vornamen
- Ihr Geburtsdatum
- Information, dass Sie an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg studieren und Ihre Fachrichtung (z.B. English and American Studies; Betriebswirtschaftslehre) und angestrebter Abschluss (z.B. Kurzzeitstudium im Rahmen eines Austauschprogramms; Bachelor; Master)
- das Ablaufdatum Ihres Visums/Aufenthaltstitels
Eine Vorsprache ist ohne Termin nicht m?glich! Die Wartezeit auf einen Termin in der Ausl?nderbeh?rde betr?gt mindestens 8 Wochen. Fragen Sie also bitte rechtzeitig nach einem Termin. Melden Sie sich bitte noch einmal per E-Mail erst etwa eine Woche vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels und fügen Sie Ihre erste Terminanfrage an.
Zum Termin in der Ausl?nderbeh?rde muss Folgendes mitgebracht werden:
Es ist m?glich, den Aufenthaltstitel online zu beantragen.
Die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels dauert in der Regel etwa 2 Wochen. Der Pass muss in der Zwischenzeit nicht abgegeben werden, d.h. man beh?lt w?hrend der ca. zweiw?chigen Wartezeit auf den elektronischen Aufenthaltstitel volle Reisefreiheit im Schengen-Raum. Die Kosten für den elektronischen Titel betragen 100 € bei einer Ersterteilung, eine Verl?ngerung kostet 93 €.
Die Studierenden erhalten per Post Nachricht von der Bundesdruckerei, sobald ihr elektronischer Aufenthaltstitel in Bamberg zur Abholung bereitliegt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name auf Ihrem Briefkasten steht, damit Sie den PIN-Brief auch bekommen. Die Abholung der Aufenthaltsdokumente erfolgt ohne Termin im Rahmen der ?ffnungszeiten.
Rückfragen k?nnen Sie gerne unter abh(at)stadt.bamberg.de stellen.
Weitere Informationen zur Ausl?nderbeh?rde Bamberg:
- www.stadt.bamberg.de
→ Bürgerservice → ?mter → O → Ordnungsamt → Ausl?nderwesen - direkter Link Ausl?nderbeh?rde Bamberg
Studierende, die nicht im Stadtgebiet Bamberg wohnen, müssen sich bei der Ausl?nderbeh?rde des jeweiligen Wohnortes melden (z.B. beim Landratsamt).
Ausl?nderbeh?rde: Wichtige Informationen Teilzeitstudium
Falls ein Wechsel von einem Vollzeitstudium zu einem Teilzeitstudium geplant ist, muss dies der Ausl?nderbeh?rde vorher mitgeteilt werden und von dort genehmigt werden.
Die einfache Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung für ein Teilzeitstudium genügt daher bei der Ausl?nderbeh?rde nicht.
Gründe, die für eine Bewilligung eines Teilzeitstudiums berücksichtigt werden, sind daher vorrangig
- studienbeeintr?chtigende Erkrankungen, welche mittels eines qualifizierten ?rztlichen Attests nachzuweisen sind,
- zu betreuende eigene Kinder oder
- zu pflegende Angeh?rige.
Andere Gründe k?nnen nur im Ausnahmefall berücksichtigt werden.
Krankenversicherung
In Deutschland besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht für alle Studierenden aus dem In- und Ausland. Der Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung muss deshalb als Voraussetzung für die Immatrikulation an den Universit?ten vorliegen.
Nachfolgend ist aufgeführt, welche Dokumente Sie aus Ihrem Heimatland nach Bamberg mitbringen müssen.
Besuch einer Arztpraxis oder Krankenhauses:
Inhaber einer EHIC müssen folgende Unterlagen für eine ?rztliche/zahn?rztliche Behandlung oder eine station?re Behandlung mitbringen:
- EHIC
- Personalausweis oder Reisepass
- Studierendenausweis
Sie müssen die ?rztin, Zahn?rztin oder das Krankenhaus darauf hinweisen, dass Sie keine deutsche Krankenversicherung haben. Für die vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen keine Kosten, au?er evtl. gesetzliche Zuzahlungen (z.B. für Medikamente).
Inhaberinnen eines Anspruchsausweises aus einem Abkommensstaat müssen sich vorab an eine der gesetzlichen Krankenkassen wenden und einen ?Nationalen Anspruchsausweis“ ausstellen lassen, der für eine ?rztliche/zahn?rztliche Behandlung oder eine station?re Behandlung im Krankenhaus erforderlich ist.
Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen in Bamberg:
- TK, Obstmarkt 5, 96047 Bamberg, E-Mail: Werner.Orth(at)tk.de
- DAK-Gesundheit, Ludwigstr. 25, 96052 Bamberg, E-Mail: service(at)dak.de
- Bosch Betriebskrankenkasse (BKK), Starkenfeldstr. 21, 96050 Bamberg, E-Mail: Stefan.Straub(at)bosch-bkk.de
- BARMER, Moosstra?e 91-97, 96050 Bamberg, E-Mail: julian.hartmann(at)barmer.de
- AOK, P?deldorfer Str. 75, 96052 Bamberg, E-Mail: ba1.beratung(at)service.by.aok.de
Bitte beachten Sie, dass diese Liste keine Empfehlung darstellt, sondern lediglich informativen Charakter hat. Generell genügt es, 1 gesetzliche Krankenkasse zu kontaktieren.
Weitere Informationen zur Krankenversicherung für die Einschreibung.
Er?ffnung eines Kontos

Studierende aus L?ndern, die nicht am SEPA-Verfahren* teilnehmen, müssen ein Konto in Deutschland er?ffnen (für die zahlreichen ?berweisungen, die w?hrend des Studienaufenthalts anfallen, z.B. Miete, Semesterbeitr?ge).
* SEPA: Single Euro Payments Area; deutsch: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
Für die Kontoer?ffnung ben?tigt man folgende Unterlagen:
- Ausweis (z.B. Reisepass)
- Zugangs- bzw. Zulassungsbescheid der Universit?t Bamberg
- Nachweis über die Adresse in Bamberg (Anmeldung bei der Meldebeh?rde, Mietvertrag oder Wohnungsgeberbescheinigung)
Nach Erhalt von der zust?ndigen Stelle au?erdem:
- Deutsche Steuer-Identifikationsnummer (wird innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung bei der Meldebeh?rde automatisch per Post an Ihre Korrespondenzadresse in Deutschland verschickt). Die Deutsche Steuer-Identifikationsnummer muss unbedingt sofort nach Erhalt nachgereicht werden. Ohne die Deutsche Steuer-Identifikationsnummer kann die Girocard nicht bestellt werden.
Für Studierende ist die Kontoführung meistens kostenfrei. Bitte sorgen Sie dafür, dass auf diesem Konto immer genügend Geld ist, da sonst Mahngebühren f?llig werden k?nnen!
Bitte setzen Sie sich vor Ihrer Abreise aus Bamberg bezüglich der weiteren Kontoführung oder Kontoschlie?ung mit Ihrer Bank in Verbindung.
Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, jedoch unbedingt empfehlenswert. Der Aufenthalt ohne private Haftpflichtversicherung ist grob fahrl?ssig.
Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor Risiken von Haftungen aus Klagen und ?hnlichen Ansprüchen. Das bedeutet, eine Haftpflichtversicherung bietet Schutz, falls man rechtlich für einen Sachschaden oder eine fahrl?ssige K?rperverletzung verantwortlich gemacht wird.
Wer beispielsweise versehentlich einen Unfall verursacht, muss den entstandenen Schaden ersetzen.
Beispiele:
- Bei einem Zusammensto? mit einer Person an einer Bushaltestelle f?llt das Handy der Person auf den Boden, und der Bildschirm zerbricht. Die Behebung des Schadens oder ein neues Telefon kann den Verursacher ca. 500 € oder mehr kosten.
- Bei einem Zusammensto? beim Fahrradfahren mit einem Fu?g?nger bricht sich die Person das Bein. Die Behandlungskosten k?nnen sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Der Verursacher muss für jeden unmittelbaren Schaden zahlen und gegebenenfalls auch die Kosten für die Behandlung von dauerhaften Verletzungen übernehmen.
Solche und ?hnliche F?lle k?nnen daher mit hohen Kosten verbunden sein. Gegen dieses Risiko schützt eine private Haftpflichtversicherung, die man nach Ankunft in Deutschland abschlie?en kann und die bereits ab 5 € pro Monat erh?ltlich ist. Theoretisch kann man auch eine Haftpflichtversicherung im Heimatland abschlie?en, falls der Versicherungsschutz in Deutschland besteht.
Eine Haftpflichtversicherung deckt jedoch keine Haftung aus Verletzungen oder Sch?den, die w?hrend der Fahrt mit einem Auto verursacht werden. Dazu ist eine Kraftfahrzeugversicherung erforderlich, die in Deutschland bei der Zulassung eines Autos obligatorisch ist.