Verlust, Defekt und Ersatz des Studierendenausweises
Missbrauch
Aufgrund der von der Firma InterCard bei der Mifare-DESfire Karte verwandten Sicherheitstechnik (AES-Verschl¨¹sselungsalgorithmus) kann diese anders als das Vorg?ngermodell Mifare nicht dupliziert werden. Um F?lschung und Missbrauch durch Dritte zu vermeiden, wird als f?lschungssicheres Authentisierungsmerkmal das Passbild des Inhabers auf der Karte aufgedruckt.
Der Studierendenausweis ist ausschlie?lich f¨¹r die pers?nliche Benutzung vorgesehen und nicht ¨¹bertragbar. Vor einer Weitergabe der Karte an Dritte wird insbesondere im Hinblick auf die einger?umten Funktionalit?ten des Bibliotheksausweises wie der pers?nlichen elektronischen Geldb?rse dringend abgeraten. Soweit dieser Empfehlung, wie der umgehenden Sperre der Karte bei Verlust oder Diebstahl nach Anzeige entsprochen wird, ist das Missbrauchsrisiko relativ gering.
Der Verlust der Chipkarte, sei es aus Unachtsamkeit oder in Folge Diebstahls, ist unverz¨¹glich zu melden. Die Information kann mittels E-Mail an servicecard(at)uni-bamberg.de veranlasst werden. Bitte verwenden Sie dazu die E-Mail-Adresse der Universit?t Bamberg. Somit k?nnen wir sicher stellen, dass es sich tats?chlich um Ihre Person handelt.
Ab dem Zeitpunkt der Kartensperre (in der Regel ein Werktag nach Eingang der Meldung) kann die Chipkarte an keinem der Endger?te der Universit?t mehr benutzt werden, dies gilt auch f¨¹r die elektronische Geldb?rse. Durch die Sperrung der Karte wird zudem auch das Konto in der Bibliothek deaktiviert. Die zentrale Sperrung der Karte ist notwendig, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern.
Chipkarten k?nnen wieder entsperrt werden, solange f¨¹r Sie keine Ersatzchipkarte erstellt wurde. Die Entsperrung kann nur durch die Karteninhabenden selbst erfolgen. Sie k?nnen den Antrag per E-Mail von Ihrem Uni-Mail-Account stellen, da Sie sich durch das pers?nliche Login als Berechtigte ausweisen. Wir werden die Karte dann umgehend wieder entsperren.
Andere Kartentypen wie z.B. die Kostenstellenkarte k?nnen ohne weitere Probleme wieder entsperrt werden.
Sie k?nnen sich in der Studierendenkanzlei einen neuen Studierendenausweis ausstellen lassen. F¨¹r die Ausstellung einer neuen Chipkarte entsteht eine Bearbeitungsgeb¨¹hr in H?he von 10,00 Euro.
Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis mit.
Die zu entrichtende Geb¨¹hr in H?he von 10 Euro, k?nnen Sie vor Ort in der Studierendenkanzlei per Kartenzahlung(149.6 KB) begleichen.
Das Ausbezahlen von Restguthaben einer verloren gegangen Chipkarte ist leider nicht m?glich.
Bei einem defekten Studierendenausweis kommen Sie bitte pers?nlich in der Studierendenkanzlei vorbei, damit der Fehler ausgelesen werden kann.
Das Restguthaben einer defekten oder gesperrten Karte wird vom Studierendenwerk, nach einer Latenzzeit von 14 Tagen, nach ?bergabe der Karte ausbezahlt. Um Ihnen den Aufwand zu ersparen, erfolgt die ?bergabe der alten Karte an das Studierendenwerk normalerweise durch die Studierendenkanzlei.
Das Guthaben kann sp?ter dann entweder pers?nlich beim Studierendenwerk abgeholt oder gegen eine Geb¨¹hr von 0,50 Euro per Bank¨¹berweisung ausgezahlt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass zwischenzeitlich mit dieser Karte keine weiteren Buchungen erfolgt sind.
Bei Problemen mit der Geldb?rse der Chipkarte wenden Sie sich bitte an:
Studierendenwerk W¨¹rzburg, Gesch?ftsstelle Bamberg
Austra?e 37, Zimmer 015 (2. Etage), 96047 Bamberg
Frau Manuela Platok
?Z: Mo - Fr 10:00 - 13:00 Uhr
Tel.: +49 931 8005-811
E-Mail: m.platok(at)swerk-wue.de