Doppelstudium
Die Aufnahme eines Doppelstudiums muss von Beginn der R¨¹ckmeldung bis Einschreibeschluss des jeweiligen Semesters postalisch in der Studierendenkanzlei beantragt werden.
Die Immatrikulation in zwei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen ist nur zul?ssig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder k¨¹nstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen besteht (Art. 87 Abs. 1 Satz 3 BayHIG).
F¨¹r das Wintersemester 2024/2025 ist die Frist vom 17.6.2024 bis 30.09.2024.
Zum Antragsformular(293.8 KB)
Rechtliche Grundlagen: