Schwimmen - Ausgabe und R¨¹ckgabe von Chipkarten (Bambados)

 

F¨¹r alle Studierende der Schwimmausbildung gilt folgende Regelung:

  • Die Chipkarten k?nnen im vorher angek¨¹ndigten Zeitraum im Sekretariat des Sportzentrums zu den offiziellen ?ffnungszeiten gegen Hinterlegung eines Pfandes in H?he von 25,00 € abgeholt werden.
  • Die Chipkarten sind bis Ende des aktuellen Semesters (und zus?tzlich f¨¹r die sportpraktische Schwimmpr¨¹fung) freigeschaltet. Die Chipkarten k?nnen ausschlie?lich zu den Lehrveranstaltungen genutzt werden. Au?erhalb der Lehrveranstaltung verlieren sie ihre G¨¹ltigkeit.
  • Bei Ausfall einer Lehrveranstaltung oder an Feiertagen sind die Chipkarten ebenfalls nicht g¨¹ltig.
  • Achtung! Die Chipkarten sind registriert. Die Nutzung kann jederzeit von Mitarbeiteren des Bambados ¨¹berpr¨¹ft und ans Sportzentrum gemeldet werden! Bei widerrechtlicher Nutzung werden die anfallenden Geb¨¹hren dem Nutzer in Rechnung gestellt!
  • Ohne Chipkarte muss der Eintritt selbst bezahlt werden und wird nicht r¨¹ckwirkend vom Sportzentrum erstattet!
  • Die R¨¹ckgabe aller Chipkarten und die R¨¹ckzahlung in H?he von 25 € erfolgt im Sekretariat des Sportzentrums.

 

 

Vorgehensweise bei Sportverletzungen oder Sportunf?llen

 

Vorgehensweise bei Sportverletzungen oder Sportunf?llen im Allgemeinen Hochschulsport oder w?hrend der Ausbildungsstunden:

  • Bitte sofort beim Referat II/1 Studierendenkanzlei melden unter der E-Mail-Adresse: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de
  • Fragebogen zum Unfallhergang oder Verletzungen ausf¨¹llen.
  • Bei Veranstaltungen im Allgemeinen Hochschulsport sollte der ?bungsleiter als Zeuge angegeben werden, bei den Ausbildungsveranstaltungen der Dozent.