Abgabe von Studienleistungen
Studienleistungen sind – wenn in der Lehrveranstaltung nicht anders geregelt – bis sp?testens 25. M?rz 2024 beim Dozierenden der jeweiligen Lehrveranstaltung einzureichen. Die Abgabe findet in der Regel digital per Mail statt. Dabei sind die Hinweise aus dem Leitfaden ?Hinweise zum Verfassen schriftlicher Arbeiten“ zu beachten. Studienleistungen sollen in keinem Fall als Einschreiben eingereicht werde