Arbeitssicherheit
Die Arbeitssicherheit ist die notwendige Voraussetzung des Ausführens von jeglicher Arbeit. Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von herausragender Bedeutung und leisten einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Arbeit.
Prim?res Ziel der Arbeitssicherheit ist es, sch?digende Auswirkungen der Arbeit innerhalb und au?erhalb von Organisationen zu vermeiden sowie ein erfolgreiches und nachhaltiges Abwehren von Gefahren oder Belastungen sicherzustellen.
Ansprechpartner für Arbeitssicherheit an der Universit?t Bamberg sind:
Fachkraft für Arbeitssicherheit:
Karin Gehring, Telefon 09191/979-110
E-Mail: karin.gehring(at)aud-info.de
Stabsstelle Sicherheitswesen:
Mirjam Ziegmann
sicherheitswesen(at)uni-bamberg.de
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, die Universit?t beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschlie?lich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Dazu muss sie die für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen der Universit?t beraten, insbesondere bei
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Arbeitsst?tten und von sozialen und sanit?ren Einrichtungen,
- der Beschaffung von Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
- der Gestaltung der Arbeitspl?tze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Weiterhin muss sie die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beobachten und im Zusammenhang damit die Arbeitsst?tten in regelm??igen Abst?nden begehen und festgestellte M?ngel den für den Arbeitsschutz zust?ndigen Personen innerhalb der Universit?t mitteilen, Ma?nahmen zur Beseitigung dieser M?ngel vorschlagen und auf deren Durchführung hinwirken, Ursachen von Arbeitsunf?llen untersuchen, die Untersuchungsergebnisse erfassen und auswerten und Ma?nahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunf?lle vorschlagen, darauf hinwirken, dass sich alle im Betrieb Besch?ftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Ma?nahmen zur Abwendung dieser Gefahren belehren.
Dokumentation der Gef?hrdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz:
Gef?hrdungsbeurteilung für Büro- und Bildschirmarbeitspl?tze(301.1 KB)
Gef?hrdungsbeurteilung Mutterschutz(130.0 KB)