Verlust, Defekt und Ersatz der ServiceCard
Missbrauch
Aufgrund der von der Firma InterCard bei der Mifare-DESfire Karte verwandten Sicherheitstechnik (AES-Verschlüsselungsalgorithmus) kann diese anders als das Vorg?ngermodell Mifare nicht dupliziert werden. Um F?lschung und Missbrauch durch Dritte zu vermeiden, wird als f?lschungssicheres Authentisierungsmerkmal das Passbild des Inhabers auf der Karte aufgedruckt.
Die Mitarbeiterkarte ist ausschlie?lich für die pers?nliche Benutzung vorgesehen und nicht übertragbar. Vor einer Weitergabe der Karte an Dritte wird insbesondere im Hinblick auf die einger?umten Funktionalit?ten des Bibliotheksausweises wie der pers?nlichen elektronischen Geldb?rse dringend abgeraten. Soweit dieser Empfehlung, wie der umgehenden Sperre der Karte bei Verlust oder Diebstahl nach Anzeige entsprochen wird, ist das Missbrauchsrisiko relativ gering.
Der Verlust der Chipkarte, sei es aus Unachtsamkeit oder in Folge Diebstahls, ist unverzüglich zu melden. Die Information kann mittels E-Mail an servicecard(at)uni-bamberg.de veranlasst werden. Bitte verwenden Sie dazu die E-Mail-Adresse der Universit?t Bamberg. Somit k?nnen wir sicher stellen, dass es sich tats?chlich um Ihre Person handelt.
Ab dem Zeitpunkt der Kartensperre (in der Regel ein Werktag nach Eingang der Meldung) kann die Chipkarte an keinem der Endger?te der Universit?t mehr benutzt werden, dies gilt auch für die elektronische Geldb?rse. Durch die Sperrung der Karte wird zudem auch das Konto in der Bibliothek deaktiviert. Die zentrale Sperrung der Karte ist notwendig, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern.
Chipkarten k?nnen wieder entsperrt werden, solange für Sie keine Ersatzchipkarte erstellt wurde. Die Entsperrung kann nur durch die Karteninhabenden selbst erfolgen. Sie k?nnen den Antrag per E-Mail von Ihrem Uni-Mail-Account stellen, da Sie sich durch das pers?nliche Login als Berechtigte ausweisen. Wir werden die Karte dann umgehend wieder entsperren.
Andere Kartentypen wie z.B. die Kostenstellenkarte k?nnen ohne weitere Probleme wieder entsperrt werden.
Das Ausbezahlen von Restguthaben einer verloren gegangen Chipkarte ist leider nicht m?glich.
Das Restguthaben einer defekten oder gesperrten Karte wird vom Studentenwerk, nach einer Latenzzeit von 14 Tagen, nach ?bergabe der Karte ausbezahlt. Das Guthaben kann gegen eine Gebühr von 0,50 Euro per Banküberweisung ausgezahlt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass zwischenzeitlich mit dieser Karte keine weiteren Buchungen erfolgt sind. Um Ihnen den Aufwand zu ersparen, erfolgt die ?bergabe der alten Karte an das Studentenwerk normalerweise ebenfalls durch das Dez. Z/IS.
Bitte überprüfen Sie zun?chst, ob Ihnen eventuell die Probleml?sung auf unserer Webseite helfen kann. Wenn andere Fehlermeldungen auftauchen oder die Karte gar nicht mehr funktioniert, kommen Sie bitte kurz bei uns vorbei. (Dez. Z/IS, Kapuzinerstra?e 32, 1. OG) Wir werden die Karte dann auf Fehler überprüfen und gegebenenfalls eine Neue ausstellen. Die Neuausstellung infolge grob fahrl?ssigen Verhaltens erfolgt bei Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro. Bei Kartendefekten aufgrund technischer Fehlfunktion erfolgt ein kostenloser Ersatz. Dies wird vom Dez. Z/IS vorab geprüft. Ein neues Passfoto ist für die Erstellung der Ersatzkarte nicht erforderlich, kann auf Wunsch aber verwendet werden.
Die Neuausstellung bei Verlust der ServiceCard erfolgt durch das Dez. Z/IS ServiceCard-Team.
Bitte wenden Sie sich dazu einfach an servicecard(at)uni-bamberg.de .
Ein neues Passfoto ist für die Erstellung der Ersatzkarte nicht erforderlich, kann auf Wunsch aber verwendet werden.