Für Anrechnungen von Studienleistungen kann es verschiedene Anl?sse mit jeweils unterschiedlichen Verfahrensweisen geben. ?ber die Anrechnung von Studienleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Eine Anerkennung von Studienleistungen kann je nach Umfang der anerkannten Leistungen zu einer Hochstufung der Fachsemesterzahl führen.
Nehmen Sie deswegen in allen F?llen zuerst 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 mit dem Prüfungsausschuss auf. Ausschlaggebend für die Zust?ndigkeit ist die Studiengangsvariante, in die hinein Sie sich Leistungen anerkennen lassen wollen. Schicken Sie nach M?glichkeit auch einen Nachweis der betreffenden Leistungen sowie einen ?berblick Ihrer bisher im Bamberger I-BWL-Studium erbrachten Leistungen und offene Prüfungsanmeldungen mit jeweiliger Modulzuordnung (z.B. FlexNow-Datenblatt) mit.
Wenden Sie sich zur Anrechnung an den Prüfungsausschuss. Schicken Sie die Leistungsnachweise der ausw?rtigen Leistungen sowie das dafür geltende Modulhandbuch sowie einen ausgefüllten Anrechnungsantrag (Link: macht erst Sinn nach ?berarbeitung der PA-Seiten!) mit. Es sollte die Prüfungsform der jeweiligen Modulprüfungen und die inhaltliche Ausrichtung der betreffenden Module erkennbar sein.
Ein interner Wechsel innerhalb der Universit?t Bamberg meint einen Wechsel des Studiengangs. Wenden Sie sich zur Anrechnung an den Prüfungsausschuss und schicken Sie ein aktuelles FlexNow-Datenblatt sowie einen ausgefüllten Anrechnungsantrag und eine Aufstellung offener Prüfungsanmeldungen mit Modulangabe und Bearbeitungsstand mit.
Studien- und Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht wurden, k?nnen angerechnet werden, wenn:
- Sie im Rahmen der Modulgruppe Auslandsstudienaufenthalt eingebracht werden k?nnen
- Sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen an der Universit?t Bamberg gleichwertig sind.
Wie dieses Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren genau funktioniert, entnehmen Sie bitte den Seiten Studieren im Ausland.
Nehmen Sie vorab 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 mit dem Prüfungsausschuss auf und kl?ren Sie, ob eine Anerkennung wie von Ihnen beabsichtigt vorgenommen werden kann.
Für die Anerkennung selbst wenden Sie sich an den Prüfungsausschuss und reichen dort den jeweiligen Leistungsnachweis, ein aktuelles FlexNow-Datenblatt sowie einen ausgefüllten Anrechnungsantrag ein.