Erste Schritte
Nachdem Sie eine:n Betreuer:in für Ihr Promotionsvorhaben gefunden haben und ein Betreuungsverh?ltnis vereinbart wurde, sollte beim Promotionsausschuss die Zulassung zum Promotionsverfahren beantragt werden. Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren wird in der Regel zu Beginn der Arbeit an der Dissertation mit den zugeh?rigen Unterlagen (Beantragung der Zulassung) im Promotionsbüro eingereicht. Die Zulassung setzt voraus, dass der:die Bewerber:in die Voraussetzungen zur Promotion gem?? § 4 der Promotionsordnung erfüllt (Zulassungsvoraussetzungen).
Neben dem Promotionsausschuss, der gewisserma?en die formalen Voraussetzungen prüft, gibt es weitere Anlaufstellen für Doktorand:innen.