Gleichstellungsgelder

Was wird gef?rdert?

Gef?rdert werden k?nnen unter anderem:

  • Tagungs- und Reisekosten für Wissenschaftlerinnen (bitte prüfen Sie vorab auch die F?rderbarkeit durch die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, FNK), vorrangig mit eigenem Beitrag
  • Tagungs- und Reisekosten für Studentinnen, wenn sie auf dieser Konferenz vortragen
  • Reisekosten für Forschungsreisen von Studentinnen, wenn diese zur Erstellung der Abschlussarbeit n?tig sind
  • Gastvortr?ge, Ringvorlesungen, Kolloquien mit Bezug zu Gender- bzw. Frauenthematik
  • Seminare oder Workshops für Studentinnen und Mitarbeiterinnen

Nicht berücksichtigt werden k?nnen unter anderem:

  • Druckkosten
  • Literatur
  • Verpflegungskosten

?ber die F?rderung von Antr?gen, die sich nicht unter diese Punkte fassen lassen, entscheidet der Frauenbeirat. Der maximale Zuschuss pro Antrag wird jedes Jahr je nach Antrags- und Haushaltslage neu festgelegt, betr?gt momentan 200 € für Studentinnen und 250 € für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen.

In welcher Form muss ich meinen Antrag einreichen?

Senden Sie Ihren Antrag auf Gew?hrung von Gleichstellungsgeldern(85.9 KB) an die Gleichstellungsbeauftragte der Fakult?t HuWi per E-Mail an Prof. Dr. Yelva Larsen yelva.larsen(at)uni-bamberg.de.

Bei Rückfragen k?nnen Sie sich direkt an Prof. Dr. Yelva Larsen yelva.larsen(at)uni-bamberg.de wenden.

Was muss ich bei der Antragstellung berücksichtigen?

Es kann ein Antrag pro Jahr gestellt werden.

Antr?ge müssen sp?testens vier Monate nach Reiseantritt gestellt werden, um eine ausreichende Bearbeitungszeit zu gew?hrleisten. Bitte beachten Sie, dass die Antr?ge viermal im Jahr geprüft werden: jeweils alle Antr?ge, die bis zum 31.1., bis zum 30.4., bis zum 31.7. und bis zum 31.10. eingegangen sind.

Die H?he der Zuschüsse aus den Gleichstellungsgeldern richtet sich nach der aktuellen Haushalts- und Antragslage. Beachten Sie den maximalen Zuschuss (siehe "Was wird gef?rdert?").

Wie geht es dann weiter?

Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie eine Best?tigung darüber. Diese Best?tigung reichen Sie

  • als wissenschaftliche Mitarbeiterin zusammen mit Ihrer Reisekostenabrechnung bei Frau Finzel (Ref. III/2)
  • als Studentin bei Frau Haderlein

ein.