Gleichstellungsgelder

Was wird gef?rdert?

Gef?rdert werden k?nnen unter anderem:

  • Tagungs- und Reisekosten f¨¹r Wissenschaftlerinnen (bitte pr¨¹fen Sie vorab auch die F?rderbarkeit durch die Kommission f¨¹r Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, FNK), vorrangig mit eigenem Beitrag
  • Tagungs- und Reisekosten f¨¹r Studentinnen, wenn sie auf dieser Konferenz vortragen 
  • Reisekosten f¨¹r Forschungsreisen von Studentinnen, wenn diese zur Erstellung der Abschlussarbeit n?tig sind
  • Gastvortr?ge, Ringvorlesungen, Kolloquien mit Bezug zu Gender- bzw. Frauenthematik
  • Seminare oder Workshops f¨¹r Studentinnen und Mitarbeiterinnen

Nicht ber¨¹cksichtigt werden k?nnen unter anderem:

  • Druckkosten
  • Literatur
  • Verpflegungskosten

?ber die F?rderung von Antr?gen, die sich nicht unter diese Punkte fassen lassen, entscheidet der Frauenbeirat. Der maximale Zuschuss pro Antrag wird jedes Jahr je nach Antrags- und Haushaltslage neu festgelegt, betr?gt momentan 200 € f¨¹r Studentinnen und 300 € f¨¹r wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, kann jedoch abh?ngig von der Anzahl der eingereichten Antr?ge auch niedriger ausfallen.

In welcher Form muss ich meinen Antrag einreichen?

Senden Sie Ihren Antrag mit allen geforderten Unterlagen vollst?ndig an die Frauenbeautragte der Fakult?t HuWi

1. per E-Mail als ein PDF-Dokument an Prof. Dr. Yelva Larsen yelva.larsen(at)uni-bamberg.de

UND

2. per Post mit allen Unterlagen im Original an folgende Adresse:

Prof. Dr. Yelva Larsen
Markusplatz 3 (MND/01.03)
96047 Bamberg

Bei R¨¹ckfragen k?nnen Sie sich direkt an Prof. Dr. Yelva Larsen yelva.larsen(at)uni-bamberg.de wenden.

Was muss ich bei der Antragstellung ber¨¹cksichtigen?

Es kann ein Antrag pro Jahr gestellt werden.

Antr?ge m¨¹ssen sp?testens vier Monate nach Reiseantritt gestellt werden, um eine ausreichende Bearbeitungszeit zu gew?hrleisten. Bitte beachten Sie, dass die Antr?ge viermal im Jahr gepr¨¹ft werden: jeweils alle Antr?ge, die bis zum 31.1., bis zum 30.4., bis zum 31.7. und bis zum 31.10. eingegangen sind.

Die H?he der Zusch¨¹sse aus den Gleichstellungsgeldern richtet sich nach der aktuellen Haushalts- und Antragslage. Beachten Sie den maximalen Zuschuss (siehe "Was wird gef?rdert?").

Was muss ich einreichen?

Nur vollst?ndig eingereichte Antr?ge k?nnen ber¨¹cksichtigt werden. Daf¨¹r einzureichen ist:

  • kurze Begr¨¹ndung, warum Tagung wichtig war, mit kurzer Aufstellung der Kosten (bitte die maximale Zuschussh?he beachten: 200 € f¨¹r Studentinnen, 300 € f¨¹r wissenschaftliche Mitarbeiterinnen)

Bitte teilen Sie noch Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer f¨¹r eventuelle R¨¹ckfragen mit.

Wie geht es dann weiter?

Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie eine Best?tigung dar¨¹ber. Diese Best?tigung reichen Sie

  • als wissenschaftliche Mitarbeiterin zusammen mit Ihrer Reisekostenabrechnung bei Frau Finzel (Ref. III/2)
  • als Studentin bei Frau Haderlein

ein.

Welche weiteren F?rderm?glichkeiten gibt es?

?ber die F?rderung durch die Fakult?tsfrauenbeauftragten hinaus werden Bamberger Studentinnen und Wissenschaftlerinnen auch von den Universit?tsfrauenbeauftragten in vielf?ltiger Weise gef?rdert. Alle Informationen dazu finden Sie hier.