Gesetzliche Grundlagen
Das Recht auf chancengleiche Studienbedingungen für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung ist an verschiedenen Stellen gesetzlich verankert.
?ber folgende Links finden Sie Zugang zu wichtigen Gesetzestexten:
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Das Sozialgesetzbuch IX, § 2, Definition von Behinderung
- Das Sozialgesetzbuch XII, § 53, Eingliederungshilfen
- ?bereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Konvention, Deutsche Fassung)
- Das Bayerische Gleichstellungsgesetz
- Die Grundordnung der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg vom 15. Juni 2007
- Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)
- Das Hochschulrahmengesetz (HRG)
Basierend auf diesen Grundlagen ist Ziel und Aufgabe der Universit?t Bamberg, allen Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung ein barrierefreies und m?glichst erfolgreiches Studium zu erm?glichen.