Beurlaubung

Nach Art. 93 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes besteht die M?glichkeit, dass sich Immatrikulierte aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgem??en Studium beurlauben lassen.

Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung oder Behinderung vorübergehend nicht studierf?hig sind, ist dies zum Beispiel ein wichtiger Grund für eine Beurlaubung.

Einen Antrag auf Beurlaubung k?nnen Sie mit einem geeigneten Nachweis (z.B. einem fach?rztlichen Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht voll studierf?hig sind) in der Studierendenkanzlei einreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Link Beurlaubung, wo Sie auch das Formular finden k?nnen.

Achtung! Im Urlaubssemester ist kein BAf?G m?glich! Jedoch kann in Krankheitsf?llen Bürgergeld beantragt werden.

Teilzeitstudium

Nicht für jeden Studierenden eignet sich ein Vollzeitstudium, d.h ein Studium in Vollzeit. Für fast alle Studieng?nge ist ein Ausweichen auf das Modell Teilzeitstudium m?glich. Wer aus privaten Gründen, wie zum Beispiel auf Grund einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung nicht ausreichend Zeit für ein Vollzeitstudium aufbringen kann, wird ein Studium in Teilzeit besser umsetzen k?nnen.

Die Einschreibung in einen Teilzeitstudiengang ist ohne Angabe von Gründen und der Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit ohne Antrag zu jedem Semester m?glich.

Auch hier gilt, kl?ren Sie all diese Formalit?ten rechtzeitig!

Bitte bedenken Sie etwaige Konsequenzen des Teilzeitstudiums für Ihr BAf?G, Ihr Kindergeld oder die Dauer der studentischen Krankenversicherung. Zur Zeit bekommt ein Studierender nur BAf?G im Vollzeitstudium - jedoch laufen auf politischer Ebene Antr?ge auf BAf?G-F?rderung auch bei Teilzeitstudium.

Weitere Informationen seitens der Universit?t  zum Teilzeitstudium