Sie haben sowohl die M?glichkeit, sich Studienleistungen aus einem Vorstudium an der Universit?t Bamberg (intern) als auch von au?erhalb der Universit?t erbrachte Leistungen (extern) anrechnen zu lassen.
Es besteht grunds?tzlich keine Pflicht der Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen. Sie w?hlen selbst aus, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen wollen. Bereits erbrachte Leistungen, die Sie sich nicht anerkennen lassen, k?nnen im Bachelorstudiengang P?dagogik erneut im ersten Versuch absolviert werden. Dies gilt ggf. auch für endgültig nicht bestandene Module und für Module mit eingetragenen Fehlversuchen aus Ihrem Vorstudium. Die Anrechnung von Prüfungsleistungen hat zeitnah zur Einschreibung in den Studiengang P?dagogik zu erfolgen.
In jedem Fall empfiehlt es sich zun?chst mit den Modulverantwortlichen 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 aufzunehmen. Für die endgültige Anrechnung ist der Prüfungsausschuss für den Bachelorstudiengang P?dagogik zust?ndig!
Anrechnungsverfahren
Zur Anrechnung benutzen Sie bitte das Anerkennungsformular(253.0 KB). Dieses erleichtert Ihnen den Wechsel beziehungsweise die Anerkennung von bereits erbrachten Studien-, Prüfungs- und Praktikumsleistungen.
Wie ist vorzugehen?
- Drucken Sie das Formular aus. Zus?tzlich sollten Sie die Modulhandbücher des Bachelorstudiengangs P?dagogik und Ihres Vorstudiums bereit haben.
- Füllen Sie das Anrechnungsformular aus. Als Grundlage gelten die jeweiligen Modulhandbücher. In die linke Spalte tragen Sie - passend zum jeweiligen Modul des Bachelorstudiengangs P?dagogik - die Modulprüfung ein, die Sie anrechnen lassen wollen. In die rechte Spalte tragen Sie Ihre bereits geleisteten Prüfungen (inkl. Modulbezeichnung, Note und ECTS-Punkte) ein.
- Wenden Sie sich mit ihrem ausgefüllten Formular zur Prüfung Ihres Antrags an den jeweiligen zust?ndigen Modulverantwortlichen der anzurechnenden Module. Diese Namen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch (letzte Zeile: ?Modulkoordination“).
- Danach wenden Sie sich zur endgültigen Anerkennung mit Ihrem vollst?ndig abgezeichneten Formluar und dem entsprechenden Schein/Auszug aus dem Transcript of Records, aus dem sich die Leistung ergibt, an die Prüfungsausschussvorsitzende.
- Hat die Prüfungsausschussvorsitzende Ihren Antrag unterschrieben, k?nnen Sie beim Prüfungsamt Ihre Anrechnung einreichen.